Welche Bilder darf ICH verwenden Bachelorarbeit

Grafiken und Statistiken sind die wichtigsten Elemente in Ihrer Bachelorarbeit, um den deskriptiven Charakter des Textes aufzubrechen und ihn durch Illustration verständlicher zu gestalten.

Beschreiben Sie bspw. einen komplizierten und uneinsichtigen Sachverhalt, kann eine Bebilderung Licht ins Dunkle bringen. Wenn Sie bemerken, dass Sie an Ihre sprachlichen Grenzen stoßen, hilft Ihnen der Einbau von Bild, Grafik, Tabelle oder Statistik immer weiter.

Grundsätzlich eignet sich die Verwendung von Grafiken in jeder Bachelorarbeit. Ihnen sollte jedoch klar sein: Bei Ihrem Werk handelt es sich um eine wissenschaftliche Arbeit und nicht um ein Bilderbuch. Deshalb empfiehlt es sich, eine Bilderflut möglichst zu vermeiden. Integrieren Sie Abbildungen nur dann, wenn sie zum Textverständnis beitragen und nicht, weil „diese Grafik so schön dazu passt“.

Abbildungen in Fließtext oder Anhang

Die wichtigste Frage, die sich Studenten immer wieder fragen: Gehören Grafiken nun in den Fließtext oder in den Anhang?

Nahezu jedes Universitäts-Institut beantwortet diese Frage in den Richtlinien zur Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten oder sogenannten Style Sheets.

Die meisten akademischen Einrichtungen behandeln die Abbildungsfrage ähnlich: Ein Bild oder eine Tabelle kann in den Fließtext integriert werden, wenn sie dem direkten Verständnis des Textes dienen.

Behandelt Ihre Bachelorarbeit bspw. den Nutzungswandel von Massenmedien, untermauert der Auszug einer Statistik, auf die Sie sich aus Ihrer Quellensammlung beziehen, Ihre Ausführungen. Die Betonung liegt hier auf Auszug, denn große Tabellen-Klötze sind nicht nur unübersichtlich und sehen unästhetisch aus, sie führen außerdem zu dem Verdacht, dass Sie Ihre Arbeit künstlich strecken wollen.

Ein Punkt, der häufig übersehen wird: Im Fließtext darf niemals die chronologische Nummerierung und Beschriftung der Grafiken fehlen (bspw. „Abb.1: Nutzungsdauer von Radio, Fernsehen und Internet von 2005 bis 2010“).

In den Anhang hingegen gehören die Grafiken, Tabellen oder Bilder, die zwar für die Anfertigung Ihrer Bachelorarbeit essentiell waren, jedoch nicht für die Unterfütterung des Textes geeignet sind. Selbstverständlich können Sie im Fließtext auf die angehängten Abbildungen Bezug nehmen (bspw. „siehe hierzu Abb. 2 im Anhang“).

Dazu können Fragebögen Ihrer Studie oder genaue Berechnungen gehören. Das bedeutet aber nicht, dass es sich beim Anhang um die „Müllkippe“ Ihrer Recherchearbeit handelt. Laden Sie hier deshalb nicht das ab, was „noch zum Thema passt“.

Die Wahrung des Urheberrechts

Sowohl im Fließtext als auch im Anhang dürfen Sie nicht versäumen, sich auf die Ursprungsquelle zu beziehen, sofern Sie die Abbildung nicht eigenständig entwickelt haben.

Verwenden Sie bei einer selbstständig konzipierten Grafik die Daten einer bestehenden Quelle, müssen Sie sie mit dem Label „nach Quelle X“ versehen.

Gerade in dieser Grauzone werden häufig gravierende Fehler begangen. Im weitesten Sinne sind es Zitationsfehler von Bildzitaten, die zu Urheberrechtsverletzungen führen.

Verbleibt Ihre Bachelorarbeit im universitären Rahmen, tangiert Sie das Problem bis auf den formellen Fehler weniger.

Wollen Sie jedoch publizieren, muss die Genehmigung für jedes einzelne Bildzitat eingeholt werden, um Rechtsverletzungen auszuschließen.

Gemeinfreie Quellen verhindern eine illegale Bildverwendung im Vorhinein. Sie umfassen Bildquellen, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind.

Aber Vorsicht: Diese Quellen unterliegen häufig Rechten von Dritten wie Museen oder Fotografen, wenn diese einen Beitrag zum Bilderhalt geleistet haben.

Gänzlich ohne Probleme greifen Sie bei Fotografien mit Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) zu. Diese dürfen – unter Nennung des Urhebers – kommerziell genutzt, weiterverbreitet und verändert werden.

Recherche im Bibliotheksbestand nach Monografien, Lehrbücher, Zeitschriften, Hochschulschriften, E-Books, E-Journals, Nationallizenzen, sowie im Bestand des institutionellen Repositoriums OPARU:

Bibliothekskatalog::lokal

Wenn Sie eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, dürfen Sie Zitate einarbeiten, um Wiederholungen mit bisherigen Forschungsergebnissen zu vermeiden. Speziell bei der Forschung mit oder an Bildern müssen Sie diese natürlich auch dem Leser zugänglich machen. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Regelungen zum Copyright.

In wissenschaftlichen Arbeiten dürfen Sie Bilder als Großzitate verwenden. © Gerd_Altmann / Pixelio

  • Wenn Sie Bilder für eine gedruckte Publikation oder auch für eine Online-Veröffentlichung verwenden möchten, können diese unter verschiedene Schutzbestimmungen des deutschen Rechts fallen. So können sie etwa als Lichtbild, Bildnis oder Werk der bildenden Kunst nach dem Urheberechtsgesetz geschützt sein.
  • Im Regelfall dürfen Sie alle Arten von Bildern erst nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist ohne Erlaubnis des Rechteinhabers vervielfältigen und verbreiten. Die Fristen betragen zum Beispiel bei einfachen fotografischen Abbildungen (Lichtbildern) 50 Jahre nach der Veröffentlichung, bei Lichtbildwerken mit eigener gestalterischer Leistung des Urhebers 70 Jahre nach dessen Tod.
  • Eine Ausnahme sieht jedoch § 51 UrhG für die Verwendung von Lichtbildern und Lichtbildwerken in wissenschaftlichen Arbeiten vor, die Sie hier ausnahmsweise ohne Einwilligung des Berechtigten vollständig als sogenannte Großzitate übernehmen dürfen.
  • Um Bilder ohne Verstoß gegen das Copyright nach der Erlaubnisvorschrift des § 51 Nr. 1 UrhG in nutzen zu dürfen, müssen Sie jedoch einige besondere Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie dürfen jedes Bild nur unbearbeitet wiedergeben und müssen es stets mit einer Quellenangabe versehen. Bei der Quelle sind neben dem Urheber auch Datum und Ort des Erscheinens anzugeben.
  • Außerdem dürfen Sie nur einzelne Bilder, auf die Sie sich auch explizit im Text beziehen, abbilden. Falls Sie dagegen eine ganze Bildserie abdrucken, die nur spärlich durch Erläuterungen ergänzt wird, kann der wissenschaftliche Nutzen bezweifelt werden. Beachten Sie daher grundsätzlich, dass Sie keine Bilder zur bloßen Illustration einsetzen. Prüfen Sie immer, ob die Darstellung zur Erläuterung des Textinhalts wirklich notwendig ist.
  • Die Bilder müssen zudem bereits erschienen sein, d. h. in einer körperlichen Form, als Buch oder Datenträger der Öffentlichkeit angeboten worden sein. Wenn dagegen das Bild bisher nur online veröffentlicht wurde, dürfen Sie es grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Urhebers verwenden.
  • Vorsicht ist bei der Nutzung von Einzelbildern aus Filmen oder Screenshots geboten, die nach obergerichtlicher Rechtsprechung nicht als Zitate eingestuft werden.
  • Denken Sie daran, dass neben dem Fotografen und gegebenenfalls einem Verlag auch noch Rechte lebender, abgebildeter Personen zu berücksichtigen sind. Nur wenn auf den Bildern Personen der Zeitgeschichte zu sehen sind oder die Menschen nur als Beiwerk in der Landschaft oder Teilnehmer einer Versammlung fotografiert wurden, brauchen Sie ausnahmsweise keine Zustimmung.   
  • Schließlich muss es sich bei Ihrer Publikation um eine wissenschaftliche Arbeit handeln, was bei Dissertationen, Abschlussarbeiten oder auch allen Hausarbeiten während eines Hochschulstudiums der Fall ist.

Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie bei der Nutzung von Bildern eventuell gegen das Copyright eines Berechtigten verstoßen, fragen Sie am besten beim Urheber oder Verlag nach. Wenn Sie den Zweck Ihres Anliegens schildern, erteilen Verlage in vielen Fällen kostenlose Lizenzen oder erlauben den Abdruck gegen eine geringe Lizenzgebühr.

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