Wie lange dauert es ein Auto zu versichern

Die eVB-Nummer dient seit ihrer Einführung im Jahr 2008 als Nachweis, dass für ein Kraftfahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Die Abkürzung „eVB“ steht für „elektronische Versicherungsbestätigung“. Benötigt wird diese Versicherungsnummer unter anderem für die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Bei der HUK24 können Sie Ihre eVB-Nummer online in nur wenigen Minuten beantragen. 

Sie erhalten eine eVB-Nummer von der Kfz-Versicherung Ihrer Wahl. Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen – Zahlen oder Buchstaben –, von denen die ersten beiden den Versicherungsanbieter identifizieren und die letzten fünf zufällig generiert sind. Mithilfe dieser Versicherungsnummer können bei der Zulassung die Mitarbeiter der Zulassungsstelle direkt auf Ihre Daten zugreifen und so sicherstellen, dass tatsächlich eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug besteht. Es handelt sich also um eine Art Kfz-Versicherungsnummer.
 

Da die eVB-Nummer online verarbeitet wird, ergeben sich einige Vorteile: So ist die eVB-Nummer beispielsweise äußerst fälschungssicher. Außerdem müssen Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle die Daten zum Fahrzeug und zur eigenen Person nicht manuell angeben – sie werden dort einfach abgerufen. So kommt es seltener zu Fehlern

Wer ein neues oder gebrauchtes Auto kauft, benötigt zwingend eine eVB-Nummer, um das Auto anzumelden. Aber nicht nur für Autos ist die eVB-Nummer erforderlich, auch für die Zulassung anderer versicherungspflichtiger Fahrzeuge – zum Beispiel von Motorrädern oder Wohnmobilen – ist sie eine wichtige Voraussetzung. Bei der HUK24 können Sie für folgende Fahrzeuge eine Versicherung online abschließen und erhalten Ihre eVB-Nummer direkt im Anschluss per E-Mail:
 

Auch für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs brauchen Sie eine eVB-Nummer – etwa dann, wenn Ihr Fahrzeug eine Zeit lang stillgelegt war und Sie es nun wieder in Betrieb nehmen möchten. Wenn Sie den Wohnort wechseln und somit eine andere Zulassungsstelle zuständig ist, müssen Sie ebenfalls eine neue eVB-Nummer beantragen. Das funktioniert in aller Regel unkompliziert, indem Sie Ihren Versicherungsanbieter über die neue Adresse informieren. Bei der HUK24 können Sie dies über den Servicebereich „Meine HUK24“ erledigen. Der Versicherer stellt Ihnen dann sofort eine neue eVB-Nummer aus.
 

Auch in den folgenden Fällen ist es notwendig, mithilfe einer eVB-Nummer den Versicherungsschutz nachzuweisen:
 

  • Ummelden eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter
  • Durchführung technischer Änderungen am Fahrzeug, welche in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen (zum Beispiel Anbau einer Anhängerkupplung, Änderung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit etc.)
  • Beantragung eines Kurzkennzeichens

Eine eVB-Nummer benötigen Sie dagegen nicht für die Zulassung von Mopeds oder Rollern. Hier genügt ein aktuell gültiges Versicherungskennzeichen, das Sie zusammen mit einer Mopedversicherung erwerben können. Es gibt weitere Ausnahmen, etwa für Sportanhänger zum Transport von Pferden oder für Bootsanhänger. 

Sie können eine eVB-Nummer unkompliziert bei Ihrer Versicherung beantragen. Gängig ist es heute, die eVB-Nummer online über die jeweilige Website anzufordern: Der Vorgang ist innerhalb weniger Minuten erledigt und man erhält die eVB-Nummer meist wenige Augenblicke darauf per E-Mail. Bei der HUK24 können Sie beispielsweise erst online den individuellen Beitrag für eine Autoversicherung berechnen, und erhalten nach Abshluss die eVB-Nummer für Ihre neue Kfz-Versicherung gleich im Anschluss per E-Mail zugeschickt.  
 

Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit von eVB-Nummern auf höchstens 730 Tage (2 Jahre) beschränkt ist. Meist ist die Gültigkeitsdauer deutlich kürzer, üblich sind 3 bis 6 Monate. Wird die eVB-Nummer in dieser Zeit nicht genutzt, um ein Fahrzeug zuzulassen, verfällt sie. 

Die Doppelkarte, auch „Deckungskarte“ genannt, wurde 2008 vollständig durch die eVB-Nummer ersetzt. Es werden heute also keine Doppelkarten bzw. Deckungskarten in Papierform mehr ausgestellt. Die eVB-Nummer erleichtert dank der Online-Abwicklung die Kommunikation zwischen Versicherer und Zulassungsstelle.

Die eVB-Nummer muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, um ein Auto anzumelden, sie ersetzt jedoch nicht die Zulassung selbst. Für deren Erhalt sind neben der eVB-Nummer noch weitere Unterlagen vorzulegen, nämlich:
 

  • ein gültiges Ausweisdokument
  • der Nachweis über eine gültige Hauptzulassung des Fahrzeugs (umgangssprachlich „TÜV“)
  • die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II für den Wagen
     

Erst wenn die Zulassung erfolgt ist, darf das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Das Vorliegen einer eVB-Nummer allein reicht dafür nicht aus. 

Um eine eVB-Nummer beim Versicherer zu beantragen, müssen die technischen Fahrzeugangaben und die Daten zum Fahrzeughalter und zum Versicherungsnehmer vorliegen. Die technischen Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals „Fahrzeugschein“). 

Die Beantragung der eVB-Nummer nehmen Sie bei der HUK24 innerhalb weniger Minuten online vor. Anschließend erhalten Sie Ihre eVB-Nummer auf elektronischem Wege in der Regel sofort, in Ausnahmefällen am nächsten Werktag.

Nach der Beantragung teilt der Versicherer Ihnen die eVB-Nummer schriftlich (per Brief, SMS oder E-Mail) mit. Ist Ihnen die Bestätigung abhandengekommen, können Sie die eVB-Nummer bei Ihrem Versicherer noch einmal erfragen. 

Es ist nicht erlaubt, mit der eVB-Nummer des zuzulassenden Fahrzeugs mit diesem zur Zulassungsstelle zu fahren. Die eVB-Nummer ist lediglich der Nachweis, dass bei Zulassung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug in Kraft tritt. Die eVB-Nummer ersetzt aber nicht die Zulassung, die dafür erforderlich ist, das Fahrzeug im Verkehr führen zu dürfen.

Es gibt viele Wege, um nach der Führerscheinprüfung nicht mit der teuren Schadenfreiheitsklasse 0 einzusteigen. Neben der Versicherung über die Eltern spart Ihnen auch das Begleitete Fahren mit 17 viel Geld. Außerdem ist die Wahl des ersten eigenen Autos entscheidend.

Versicherung als Zweitwagen der Eltern

Meist ist die Versicherung Ihres Autos als Zweitwagen der Eltern oder anderer Verwandter die günstigste Variante. Sie als Fahranfänger werden dann nur als Fahrer des Fahrzeugs eingetragen, aber nicht als Halter. Die Papiere sind also nicht auf den Fahranfänger ausgestellt.   Die Versicherungen stufen einen Zweitwagen mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein. Das entspricht normalerweise einem Rabatt von 16 bis 28 % des vollen Tarifs. Da die Eltern durch höhere Vermögensrücklagen bessere Tarife bekommen, kann der Zweitwagen unter Umständen sogar noch günstiger eingestuft werden.

Noch ein Vorteil: Wenn Sie als Fahranfänger mit dem Zweitwagen Ihrer Eltern einen Schaden verursachen, wird nur der Zweitwagen zurückgestuft. Die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens Ihrer Eltern wird davon nicht beeinflusst.


Schadenfreiheitsklasse übernehmen

Sehr praktisch: Wollen Sie Ihr Auto nach einigen Jahren selbst versichern, können Sie den Schadenfreiheitsrabatt des Zweitwagens mitnehmen. Damit starten Sie in der eigenen Versicherung nicht wieder bei SF-Klasse 0. Egal, für welches Versicherungsunternehmen Sie sich entscheiden. Voraussetzung: Ihre Eltern stimmen schriftlich zu.

Ein Familienmitglied (auch Großeltern, Onkel oder Tante) meldet demnächst ein Fahrzeug ab oder hat es in den letzten 6 Monaten abgemeldet? Glück für Sie! Denn Sie können sich seine Schadenfreiheitsstufe anrechnen lassen. Dafür bieten sich besonders Großeltern an, die nicht mehr selbst fahren wollen. Denn der, dessen Rabatt Sie übernehmen, fällt danach auf SF-Klasse 0 zurück.

Achtung: Sie können sich nur so viele Schadenfreiheitsjahre anrechnen lassen, wie Sie selbst in der Zeit gesammelt hätten. Sind Sie also beispielsweise 20 Jahre alt, können Sie sich maximal 2 Schadenfreiheitsjahre anrechnen lassen (3 Jahre beim Führerschein mit 17).

Hatten Ihre Eltern oder Sie selbst ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum ab 50 ccm, können Sie auch davon den Schadenfreiheitsrabatt übertragen lassen.

Ohne eVB-Nummer geht bei Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Fahrzeugs gar nichts© iStock.com/micha360

Sie erleichtert Behördengänge und entlastet gleichzeitig die öffentliche Verwaltung bei der Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs: Die eVB-Nummer. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.

  • Die eVB dient zum Nachweis des Versicherungsschutzes

  • Die eVB kann auch online bei der Versicherung beantragt werden

  • Sie darf nur einmal verwendet werden

Wofür steht die Abkürzung eVB?

eVB ist die offizielle Abkürzung für die elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt. Die Versicherer waren von diesem Zeitpunkt an verpflichtet, die Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg an die Zulassungsbehörden zu übermitteln. Die Einführung der eVB bedeutete gleichzeitig das Ende der alten Versicherungs-Doppelkarte.

Wozu dient sie?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der Nachweis der Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz ("Deckung") besteht.

Was ist die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Die ersten beiden Zeichen sind dabei immer dem Versicherer zuzuordnen. Die übrigen 5 Zeichen werden bei der Generierung zufällig kombiniert.

Die eVB-Nummer enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer. Durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren können alle Zulassungsstellen über das Kraftfahrt-Bundesamt online auf die zum Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen. Die Daten liegen zentral auf den Servern der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL), die das eVB-Verfahren seit 2008 betreibt.

Wozu brauche ich sie?

Sie benötigen die eVB-Nummer für folgende Verwaltungsvorgänge:

  • Neuzulassen eines Fahrzeugs

  • Wiederzulassen eines stillgelegten Fahrzeugs

  • Ummelden eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter

  • Technische Änderungen am Fahrzeug

  • Beantragen eines Kurzkennzeichens (für eine Probefahrt oder für eine Überführungsfahrt)

  • Wechseln des Wohnorts in einen anderen Zulassungsbezirk 

Was kostet sie?

Das Beantragen der eVB-Nummer ist kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums der von Ihnen beantragten eVB-Nummer letztlich doch kein Auto zulassen. Anders sieht es aus, wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, die abgeschlossene Versicherung jedoch danach wieder kündigen – in einem derartigen Fall zahlen Sie die Versicherung für die Dauer des aktiven Versicherungsschutzes. 

Wie lange dauert es, bis ich sie erhalte?

Die Nummer wird Ihnen nach der Beantragung sofort zugeschickt. Per Post oder auf elektronischem Weg (Mail oder SMS).

Welche Vorteile habe ich durch die eVB-Nummer?

Für Sie persönlich bedeutet die eVB-Nummer weniger zeitlichen Aufwand im Hinblick auf Behördengänge, weil manuelle Überprüfungen und Eingaben der Vergangenheit angehören. Im Vergleich zum Vorgängerverfahren mit Doppelkarte auf Papier hat sich das eVB-Verfahren außerdem als deutlich missbrauchs- und fälschungssicherer herausgestellt. So fällt die Anzahl nicht versicherter Fahrzeuge in Deutschland mit 0,001 % im internationalen Vergleich äußerst niedrig aus. 

Wie und wo kann ich sie beantragen?

Sie können die eVB einfach und unproblematisch direkt bei dem Autoversicherer Ihrer Wahl beantragen. Der schnellste Weg hierzu ist die Online-Beantragung. Der Versicherer stellt Ihnen die Nummer dann in kurzer Zeit entweder per Post, per Mail oder auch per SMS zur Verfügung. 

Wie lange ist sie gültig?

Die maximale Gültigkeitsdauer einer eVB beträgt 730 Tage, also zwei Jahre. Über die Länge des Gültigkeitszeitraums entscheidet jedoch jeder Versicherer selbst. Bei vielen Versicherern sind Gültigkeitszeiträume zwischen drei und sechs Monaten üblich. Wurde die beantragte Nummer in dem vom Versicherer festgelegten Zeitraum nicht verwendet, verfällt sie automatisch. Weiterhin ist eine von Privatpersonen beantragte eVB-Nummer nur für die einmalige Verwendung gültig. Danach verfällt sie. 

Darf ich ohne Kennzeichen aber mit eVB-Nummer zur Zulassungsstelle fahren?

Nein, denn ein zulassungspflichtiges Fahrzeug darf ohne Versicherung nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Mit der eVB-Nummer können Sie der Zulassungsstelle gegenüber belegen, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Erst damit erhalten Sie ein Kennzeichen. Für eine Zulassung ist des Weiteren der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.

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