Liebe Leser von juraexamen.info,
Die Frage ist meiner Ansicht nach sehr wohl berechtigt, da sich durch Quellen im Internet die Bedürfnisse der Studenten klar verschieben. Aus diesem Grund möchte ich gerne meine Ansicht zu der o.g. Frage kundgeben. Die Repetitorenzeitschriften – RÜ, NRÜ, Life and Law Die großen Repetitoren haben das Feld der Ausbildungszeitschriften bisweilen auch für sich entdeckt. Auch in diesen Zeitschriften werden examensrelevante Urteile aufbereitet und in Lernbeiträgen über gängige Probleme informiert. Der verfolgte Ansatz dieser Zeitschriften unterscheidet sich jedoch weitgehend von dem der Standardzeitschriften. Die Repetitorenzeitschriften beschränken sich in der Regel auf die (mal mehr oder mal minder) gutachterliche Aufbereitung examensrelevanter Urteile. Übungsklausuren wie in den o.g. Zeitschriften gibt es nicht. Auch Aufsätze sind äußerst selten in den Zeitschriften vertreten. Meist handelt es sich um einen kurzen Lernbeitrag, der der Wiederholung gängiger Examensproblematiken dienen soll – vertiefte wissenschaftliche Abhandlungen zu aktuellen Problem sucht man meist jedoch vergeblich. Lediglich in Fällen bedeutender Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen findet sich ab und an ein kürzerer Informationsbeitrag. Da der Fokus auf den Rechtsprechungsübersichten liegt, zeigt sich meiner Ansicht nach, dass die Repetitorenzeitschriften in puncto Examensnähe bei der Auswahl der zu besprechenden Urteile bedachter vorgehen als die Standardzeitschriften. Beim Durchblättern dieser Werke findet sich zwar ab und an auch eine Urteilsbesprechung, bei der man sich denkt, dass einfach irgendein Urteil gefunden werden musste, um eine Lücke zu füllen; im Großen und Ganzen kann man sich die Urteile, die in diesen Zeitschriften besprochen werden, jedoch gut in eine Examensklausur eingebettet vorstellen. An Aktualität fehlt es grundsätzlich auch diesen Zeitschriften; dies sogar oftmals noch eher als bei den Standardzeitschriften. Dies liegt daran, dass die gutachterliche Bearbeitung eines Urteils mehr Zeit in Anspruch nimmt als eine kurze Anmerkung mit Originalauszügen aus dem Urteil. Bei der Wahl zwischen den erhältlichen Zeitschriften sollte man sich ausschließlich von der Darstellung und Präsentationsweise leiten lassen. Inhaltlich sind die besprochenen Urteile meist identisch. Ob eine der Zeitschriften dann mal ein Urteil bespricht, dass in den anderen Zeitschriften nicht gelistet war, ist mehr oder minder Zufall. Komplett abgesichert ist man selbstredend durch keine Ausbildungszeitschrift, weil einfach zu viele Urteile nicht besprochen werden können, da es oftmals auch an Platz in den Heften mangelt. Andersherum kann es auch vorkommen, dass in Zeiten weniger examensrelevanter Urteile die Hefte mit Lückenbüßern aufgefüllt werden.Die Internetquellen – z.B. www.juraexamen.info Eine neue Spezies von Informationsquelle für juristische Allgemeinbildung versuchen wir Euch mit www.juraexamen.info zu verschaffen. Aktuelle Urteile, die wir (oder Gastautoren) für examensrelevant halten, werden innerhalb kürzester Zeit online gestellt und je nach Bedarf aufbereitet. Dies wird in einem Zeitalter hilfreich, in dem Klausurersteller bewusst zeitnah nach deren Erscheinen Urteile in Klausursachverhalte umwandeln, um den Bearbeitern gerade nicht den Vorteil der Lektüre einer Fachzeitschrift zu geben. Unsere Trefferquote gibt uns Recht, da unsere Urteile zumeist entweder auch in Fachzeitschriften abgedruckt oder aber bereits vor Erscheinen solcher Hefte im Examen geprüft wurden. Auch versuchen wir, sofern wir uns fachlich dazu befähigt sehen, in Form kleinerer Lernbeiträge für einen Wiederholungseffekt zu sorgen – oder aber zumindest auf die Bedeutsamkeit so manches Problemkreises hinzuweisen. Auch über aktuelle Gesetzesänderungen und Gesetzgebungsvorhaben versuchen wir zeitnah zu informieren. Daneben bieten wir Rezensionen und alles, was sich sonst noch mit der Juristerei beschäftigt. Nichtsdestotrotz ist www.juraexamen.info kein Substitut für Fachzeitschriften. Was wir in den meisten Fällen nicht bieten, sind wissenschaftlich aufbereitete Aufsätze, die umfassend und erschöpfend über bestimmte Problemkreise aufklären. Auch unsere Aufbereitungen von Urteilen erheben nicht in jedem Fall den Anspruch auf Perfektion. Aus diesem Grund ist es bei unseren Beiträgen wichtig, sie eher als Denkanstoß – oder als komprimierte Informationsquelle zu verstehen. Zudem sollte man Bedenken, dass unser Team nicht so groß ist, dass wir tatsächlich JEDEN aktuellen Problemkreis erfassen können. Obschon wir bereits eine Reihe von Gastbeiträgen als Unterstützung erhalten, reichen die Ressourcen und die Motivation nicht immer aus. Aus diesem Grund erscheint aus meiner Sicht die Kombination von einer Fachzeitschrift (sei es eine der Standard- bzw. der Repetitorenzeitschriften) und von Internetquellen ratsam. So macht man sich die meisten Informationen zunutze. Zudem ist www.juraexamen.info umsonst und jeder Klick von Euch fördert überdies die Popularität unser Seite und damit das Juraexamen.info-Spendenprojekt für wohltätige Zwecke ;-). Zeiteinteilung Alles in allem, sollte der Examenskandidat versuchen, seine Zeit so einzuteilen, dass die Lektüre der Fachzeitschriften und Law-Blogs eher in den Bereich Freizeit fällt (so traurig das klingen mag). Der Fokus sollte ganz klar zunächst auf dem Erlernen des grundlegenden Wissens liegen. Erst dann kommt prioritätsmäßig das Feintuning mittels zusätzlicher Quellen. Das Abonnement von mehreren Zeitschriften hat in diesem Sinne keinen Nutzen, da so einfach zu viel kostbare Lernzeit verbraucht wird. Fachzeitschriften sollten auch nicht als Substitut für Lehrbücher gesehen werden, da es selbst der Sammlung der besten Aufsätze an Kohärenz fehlt. D.h., dass Lernbeiträge in Fachzeitschriften niemals so gut aufeinander abgestimmt sind, dass Sie ein Rechtsgebiet vollumfänglich abdecken können. Andererseits sind Aufsätze in vielerlei Fällen eine unsagbar gute Quelle, um Einzelprobleme noch besser zu erfassen. |