Welche umweltplakette brauche ich in münchen

Umweltzonen Deutschland: nur mit Umweltplakette

In Umweltzonen sind nur Fahrzeuge mit einer Umweltplakette (auch Feinstaubplakette genannt) fahrberechtigt. Diese Plakette gibt es in 3 Varianten und weist auf die Schadstoffemissionen des Fahrzeugs hin. Je nach Stufe der Umweltzone sind nur Plaketten einer bestimmten Farbe (rot, gelb und grün) zugelassen. In den meisten deutschen Städten, welche diese Massnahme eingeführt haben, ist nunmehr die grüne Feinstaubplakette notwendig. Wer in einer Umweltzone ohne Feinstaubplakette unterwegs ist, muss mit einer Busse rechnen. 

Welche Städte in Deutschland haben Umweltzonen?

Heute haben in Deutschland bereits über 50 Städte (besonders in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) eine solche Feinstaubverordnung durchgesetzt. Bekannte Städte wie München, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Berlin, Hannover oder Köln können nur noch mit einer Umweltplakette befahren werden. Eine solche ist jeweils landesweit in allen Städten gleichermassen gültig. Eine umfassende Karte mit allen Umweltzonen Deutschlands gibt es unter www.adac.de.

Innerhalb des Mittleren Rings (Bundesstrasse 2 R) dürfen nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren. Auf der Ringautobahn selber gibt es keine Einschränkungen. Erst beim Verlassen der Autobahn ins Zentrum befährt man die Umweltzone.

In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette einfahren.

Die Umweltzone umfasst folgende Stadtteile:

  • Handschuhsheim (ohne das Handschuhsheimer Feld)
  • Neuenheim (ohne das Neuenheimer Feld sowie den Siedlungsbereich nördlich der Neuenheimer und Ziegelhäuser Landstrasse)
  • Bergheim
  • Altstadt (ohne Stadtwald)
  • Weststadt (bis zum Czernyring)
  • Südstadt
  • Rohrbach (ohne das Gewerbegebiet Rohrbach-Süd).

Ausgenommen sind folgende Durchgangsstrassen:

  • B 37
  • Uferstrasse/Posseltstrasse/Jahnstrasse
  • Dossenheimer Landstrasse/Hans-Thoma-Platz/Berliner Strasse/Ernst-Walz-Brücke
  • Eppelheimer Strasse/Czerny-Brücke/Czernyring/nördlich Emil-Maier-Strasse
  • Speyerer Strasse/Czernyring

Die Umweltzone umschliesst die ganze Stadt Stuttgart inklusive den 23 Stadtbezirken. Zugelassen sind nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette. Ausgenommen sind folgende Abschnitte:

  • Autobahnen
  • in S-Obertürkheim die Verbindung in den Stegwiesen - Hafenbahnstrasse - B 10.
  • in S-Plieningen die Verbindung B 312 - Scharnhausen über Mittlere Filderlinie - Neuhauser Strasse sowie die parallel zur Autobahn verlaufende Zufahrt zur Messe.

Die Umweltzone umfasst den grössten Teil der Stadt und wurde seit der Erlassung immer wieder erweitert. Linksrheinisch umfasst sie die innerstädtischen Stadtteile bis zum Militärring und die Stadtteile Müngersdorf, Junkersdorf, Lövenich, Weiden und Niehl. Davon ausgenommen sind der Niehler Hafen und das Gewerbegebiet Ossendorf.Rechtsrheinisch betrifft die Umweltzone die Stadtteile Deutz, Mülheim, Stammheim, Höhenhaus, Dünnwald, Buchforst, Buchheim, Holweide, Dellbrück, Kalk, Höhenberg, Merheim, Brück, Neubrück, Humboldt/Gremberg, Vingst, Ostheim, Rath/Heumar und Poll.Als Umfahrung wird folgendes empfohlen:Alle Autobahnen sind von der Umweltzone ausgenommen, deswegen kann der Kölner Autobahnring A1, A3, A4 von allen Fahrzeugen genutzt werden.

Linksrheinisch

  • Autobahnkreuz Köln-Nord
  • Stadtautobahn A57
  • Innere Kanalstrasse
  • Zoobrücke über die Bundesstrasse B55a bis zum Autobahnkreuz Köln-Ost
  • Innere Kanalstrasse Richtung Riehler Strasse, An der Schanz und Kuhweg (nur Zufahrt möglich über Kuhweg), Industriestrasse
  • Militärring im Abschnitt zwischen Gregor-Mendel-Ring und Dürener Strasse

Rechtsrheinisch und vom Rechtsrheinischen kommend

  • Autobahnkreuz Köln-Ost über Bundesstrasse B55a
  • Zoobrücke
  • Innere Kanalstrasse weiter über Stadtautobahn A57 Richtung Autobahnkreuz Köln-Nord
  • Autobahnkreuz Köln-Gremberg über die Östliche Zubringerstrasse L124, Gummersbacher Strasse und Strasse des 17. Juni auf die B55a
  • Düsseldorfer Strasse (B8) aus Richtung Leverkusen bis zum Mülheimer Zubringer auf die A3

Für die Innenstadt gibt es eine Umweltzone die nur mit grüner Plakette befahren werden darf. Sie beginnt nördlich in Höhe Wildtal, führt bis in den Süden vor St. Georgen und findet im Westen in Mooswald ihren Weg nach Osten bis einschliesslich Littenweiler und Ebnet.

Es dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette einfahren. Die Umweltzone liegt innerhalb des Autobahnrings und wird im Westen durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661 begrenzt. Die Autobahnen an sich zählen nicht zur Umweltzone.

In der Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes («Grosser Hundekopf») gibt es eine Umweltzone. In diese Zone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette einfahren.

Auch Schweizer Fahrzeuge benötigen Umweltplaketten

Auch ausländische Fahrzeuge benötigen für verkehrsbeschränkte Zonen eine Feinstaubplakette. Dazu sind entsprechende Nachweise über die Einhaltung der europäischen Abgasnormen aus dem Heimatland vorzulegen. Ist dies nicht möglich, richtet man sich nach dem Jahr der Erstzulassung.

Hier gibt's die Feinstaubplakette für Umweltzonen Deutschland

Für Autos mit schweizerischen Kennzeichen können die Feinstaub- bzw. Umweltplaketten bei den meisten Kontaktstellen des TCS oder per Mail an bestellt werden. Benötigt wird zu diesem Zweck der Fahrzeugausweis. Der Betrag für die Umweltplakette muss im Voraus entrichtet werden (Preis für TCS- Mitglieder CHF 24.- / Nichtmitglieder CHF 28.-). Anschliessend bestellt der TCS die Plakette, respektive die Fahrberechtigung für deutsche Innenstädte in Deutschland. Dem Besteller wird die Plakette innert rund 10 Arbeitstagen per Post zugestellt und die Fahrt durch die Umweltzonen Deutschland ist möglich.

Es ist zu beachten, dass die Feinstaubplaketten nicht in allen TCS-Sektionen erhältlich sind. Wir empfehlen Ihnen deshalb, direkt mit Ihrer Sektion Kontakt aufzunehmen, um sicher zu sein, dass diese die Umwelplakette im Sortiment führt.

Wer die Plakette selber bestellen möchte, kann sich an die TÜV-Stellen in Deutschland wenden. Manchmal bieten auch die Stadtverwaltungen vor Ort den Versand von Feinstaubplaketten an. Es ist auch möglich die Plakette vor Ort in einem TÜV Service Center zu beziehen. Mit Abholung kann die Plakette zu einem günstigen Preis ab EUR 6.- bezogen werden.

Plakette für Umweltzonen - auch für Elektrofahrzeuge

Für Elektrofahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften, wie für kraftstoffbetriebene Fahrzeuge: Um durch verkehrsbeschränkte Zonen zu fahren, muss eine Umweltplakette beantragt werden.

Zusätzlich gibt es für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge die sogenannte «E-Plakette». Diese kann bei den Strassenverkehrsämtern in Deutschland beantragt werden. Die Plakette ist keine Pflicht und steht nicht im Zusammenhang mit den Umweltzonen. Sie ist aber für Elektrofahrzeuge praktisch, da mit dieser Plakette die Vorteile der Elektrofahrzeuge genutzt werden können: spezielle Parkplätze, Durchfahrmöglichkeiten etc.

Welche umweltplakette brauche ich in münchen

Hier dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren© ADAC/Martin Hangen

Wie Sie an die Umweltplakette kommen, warum Sie nötig ist und wie Sie die Schadstoffgruppe Ihres Autos erkennen.

  • Fast alle deutschen Umweltzonen erfordern eine grüne Plakette

  • Auch ausländische Autos brauchen eine Umweltplakette

  • Freie Fahrt haben Motorräder und Oldtimer

Wer mit seinem Fahrzeug in eine deutsche Innenstadt fahren will, die ganz oder teilweise durch das entsprechende Verkehrszeichen als Umweltzone gekennzeichnet ist, braucht an der Windschutzscheibe eine Umweltplakette. Sie wurde vor einigen Jahren als "Feinstaubplakette" eingeführt und erlaubt das Einfahren in diese Zone. Pkw und Lkw mit schlechteren Abgas-Standards müssen dagegen draußen bleiben. 

Umweltzonen: In welchen Städten gibt es sie?

In Deutschland gibt es 56 Umweltzonen. In 55 davon sind nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig. In die Umweltzone Neu-Ulm darf man noch mit gelber Plakette einfahren.

Vom Umweltbundesamt gibt es eine Karte mit allen Umweltzonen in Deutschland*. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.

Wie werden Umweltzonen gekennzeichnet?

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Diese Verkehrszeichen markieren Anfang und Ende einer Umweltzone © ADACe.V.

Beginn und Ende von Fahrverbotszonen werden von Verkehrszeichen markiert (siehe Abbildung). Auf Zusatzzeichen werden jene farbigen Plaketten dargestellt, deren Schadstoffgruppen vom Fahrverbot ausgenommen sind. Jede Stadt kann individuell festlegen, in welche Zonen Fahrzeuge mit welcher Plakette einfahren dürfen.

Welche Plakettenfarbe bekommen die Autos?

Es gibt vier Schadstoff-Kategorien: Schadstoffgruppe 1 erhält keinen Aufkleber. Zu dieser Gruppe gehören Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro 1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator bzw. zum Teil auch mit geregeltem Katalysator der ersten Generation. Durch eine technische Nachrüstung der Abgasregelung bzw. -reinigung kann man aber vielfach auch für diese Autos eine Plakette erhalten. Die übrigen Schadstoffgruppen bekommen einen roten, eine gelben oder einen grünen Aufkleber.

Gekennzeichnet werden Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse mit den Schadstoffklassen Euro 2 bis Euro 6 (Pkw) und Euro II bis Euro VI (Lkw, Busse).

Wie hängen Emissions-Schlüsselnummer und Schadstoffgruppe zusammen? 

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Die Emissions-Schlüsselnummer steht in der Zulassungsbescheinigung © ADAC/ Carolin Erbe

Doch welche Farbe und Nummer bekommt das Auto? Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Zulassungspapieren eingetragenen Emissions-Schlüsselnummer. Die Schlüsselnummer für Ihr Auto finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I, die für jedes neue Fahrzeug nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, unter Punkt 14.1. Die letzten beiden Ziffern des abgedruckten Codes (im Bild eingekreist) verrät die Emissionsklasse.

Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die zweistellige Zahl (im Bild eingekreist) unter "Schlüsselnummer zu 1".  

Wenn Sie die Emissions-Schlüsselnummer wissen, können Sie in unserem PDF-Dokument ermitteln, welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugeordnet ist: 

Schadstoffgruppen/Plaketten und Emissions-Schlüsselnummern

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Brauchen auch ausländische Autos Plaketten?

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Verbotsschilder stehen auch an innerstädtischen Autobahnen © Fotolia/stockpix4u

Fahrverbote in Umweltzonen betreffen auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. Wer damit in Umweltzonen einfahren will, braucht ebenfalls eine Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse. 

Ausländische Autofahrende, die in Deutschland ohne Plakette in einer Umweltzone erwischt werden, riskieren ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen und die erreichte EG-Abgasrichtlinie aus den Fahrzeugpapieren nicht ersichtlich ist, muss ein entsprechender Nachweis (z.B. Hersteller-Bescheinigung) vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, richtet sich bei ausländischen Fahrzeugen die Einteilung in die Schadstoffgruppe nach dem Jahr der Erstzulassung.

Übersicht: Schadstoffgruppen bei im Ausland registrierten Autos

Übersicht: Plaketten für Fahrzeuge aus dem Ausland

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Overview: Emission classification for foreign-registered vehicles

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Umgekehrt brauchen deutsche Autofahrende im Ausland auch die dort vorgeschriebenen Plaketten, wenn sie in Innenstädte mit Umweltzonen wollen. Hier finden Sie weitere Informationen über Zufahrtsbeschränkungen in EU-Innenstädten.

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Wo bekommt man die Plaketten?

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Aufkleber an der Scheibe: Alles im grünen Bereich © Fotolia/morgem

Die Plaketten kosten ca. 5 bis 20 Euro und dürfen in Deutschland nur von den Zulassungsbehörden sowie den gemäß § 47a Abs. 2 StVZO zur Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen ausgegeben werden, also den technischen Überwachungsvereinen wie Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV und den über 30.000 AU-berechtigten Werkstätten in Deutschland. 

Die technischen Überwachungsvereine bieten ausländischen Fahrzeugbesitzenden auch die Möglichkeit, die Umweltplakette über ihre ausländischen Niederlassungen zu beziehen oder online zu bestellen. Hier kommen Sie direkt zu Dekra*GTÜ*, TÜV-Nordund TÜV-Süd*. Auch Städte wie Berlin*, Köln* und Stuttgart* bieten Online-Bestellmöglichkeiten an.

ADAC Geschäftsstellen dürfen die Plaketten nicht vertreiben, da der Club keine "zur Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassene Stelle" ist. Anders im benachbarten Ausland: Der österreichische Automobilclub ÖAMTC* bietet die Plakette an seinen Dienststellen an. Schweizer Fahrzeugbesitzer können die Plakette bei den Geschäftsstellen des TCS* bestellen. Der slowenische Automobilclub AMZS bietet die Plakette in seinen Dienststellen an.

Bei kurzfristigen Reisen sollte man sofort nach Grenzübertritt in die nächstgelegene Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) fahren und dort die Plakette kaufen.

Wichtig: Die Plakette an der Windschutzscheibe ist "kennzeichengebunden". Das bedeutet: Ändert sich das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs zum Beispiel nach einem Verkauf, muss eine neue Plakette gekauft werden. Gemäß § 3 der "Kennzeichnungsverordnung" muss die Plakette auch so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört. Ablösen und Umkleben ist also nicht möglich. Wird die Windschutzscheibe z.B. nach einem Steinschlag erneuert, muss daher ebenfalls eine neue Plakette erworben werden.

Wer braucht keine Umweltplakette?

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Auch Elektroautos müssen eine (grüne) Plakette haben © ADAC/Wolfgang Groeger-Meier

Folgende Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und brauchen deshalb keine Plakette: Motorräder (auch dreirädrig), mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen. Die Ausnahmen gelten ebenfalls für Fahrzeuge für die medizinische Betreuung oder den Transport von Behinderten (Eintrag "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) sowie für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär.

Auch Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein "H"-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes "07"-Kennzeichen führen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren.

Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen "H"-Kennzeichens bzw. der roten "07"-Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren und ein guter Erhaltungszustand.

Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs* in den entsprechenden Ländern.

Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus der das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.

Keine Ausnahme macht die Plakettenverordnung übrigens für Elektrofahrzeuge: Auch wenn sie durch ein E-Kennzeichen als Stromer eindeutig erkennbar sind, benötigen sie zusätzlich eine (natürlich grüne) Umweltplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Das vollständige Kennzeichen inkl. „E“ muss auf der Plakette eingetragen sein. 

Gasfahrzeuge haben einen Ottomotor und benötigen daher eine Plakette. Es gelten die Einstufungen wie für einen Benziner. 

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Fahrverbote, Abgas- und Dieselproblematik.

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