Wie viel zahlt JobCenter für Wohnung in Essen

Aktualisiert: 30.08.2022, 15:18

Wie viel zahlt JobCenter für Wohnung in Essen
Wie viel zahlt JobCenter für Wohnung in Essen

Die Stadt Essen hat neue Mietobergrenzen für Sozialhaushalte festgelegt. Sie haben jetzt bei der Neuanmietung einer Wohnung mehr Spielraum.

Foto: Joachim Haenisch / Haenisch

Essen.  Die Stadt legt regelmäßig fest, wie viel Miete bei Hartz-IV-Empfängern angemessen ist. Das sind die neuen Mietobergrenzen ab 1. September 2022.

Für Hartz-IV-Haushalte und Sozialhilfeempfänger in Essen steigen ab 1. September die Mietobergrenzen. Das teilte die Stadtverwaltung am Montag mit. Grund ist der neue Mietspiegel, der seit Anfang des Monats in der Stadt gilt. Darin wurden die Basismieten um fast sechs Prozent angehoben.

Die Mietobergrenzen besagen, bis zu welcher Höhe das Jobcenter bzw. das Sozialamt die Kaltmiete für sozial Bedürftige übernimmt. Alles darüber hinaus müssen die Mieter selbst zahlen. Die Mietobergrenze berechnet sich aus der Kaltmiete, den kalten Betriebskosten und der angemessenen Quadratmeterzahl einer Wohnung.

Die Mietobergrenzen betragen demnach für:

  • eine Person 435 Euro (bisher: 416 Euro)
  • zwei Personen 547,95 Euro (bisher: 524,55 Euro)
  • drei Personen 680 Euro (bisher: 651,20 Euro)
  • vier Personen 819,85 Euro (bisher: 784,70 Euro)
  • fünf Personen 971,30 Euro (bisher: 929,50 Euro)
  • sechs Personen 1066,80 Euro (bisher: 1021,20 Euro)
  • sieben Personen 1155,70 Euro (bisher: 1106,30 Euro)
  • acht Personen 1226,40 Euro (bisher: 1173,20 Euro)
  • neun Personen 1264,50 Euro (bisher: 1210,50 Euro)

Für jede weitere Person erhöht sich der angemessene Miete um 84,30 Euro. Zuletzt waren die Mietobergrenzen zum 1. Januar 2022 aufgrund des Betriebskostenspiegels gesenkt worden.

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Zum dritten Mal in diesem ansonsten mehr als bescheidenen Jahr ist es soweit: Nach Erhöhungen der „angemessenen“ Mietkosten zum ersten März 2020 sowie verspätet zum ersten September 2020 wird die Stadt Essen nicht umhin kommen, eine weitere Erhöhung der Angemessenheitsgrenze der Wohnkosten für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz4), der Sozialhilfe nach SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen. Damit kommen die zu gewährenden Leistungen den tatsächlichen Verhältnissen am Essener Wohnungsmarkt wenigstens ein Stück weit näher.

Grundlage der zu erwartenden und letztlich per sofort fälligen Änderung ist die Veröffentlichung des neuen Betriebskostenspiegels für NRW des Deutschen Mieterbundes heute, am 14.12.2020. Dieser wurde auf Grundlage der in 2019/2020 erfassten Abrechnungsdaten des Jahres 2018 erstellt.

Die nach der Berechnungsweise des JobCenters Essen zuzubilligenden kalten Betriebskosten betrugen zuvor 1,93 € pro rechnerisch zustehendem Quadratmeter Wohnfläche, nun werden es wohl 2,14 € sein müssen. Gesetzt der Fall die Stadt trickst nicht und hält sich weiter an die Vorgaben des Betriebskostenspiegesl und berücksichtigt dort weiter die gleichen Positionen wie seit Jahren.

Daraus ergeben sich dann, wen auch nicht bombastische, so doch merkliche Erhöhungen der Mietobergrenze. Für eine Person beispielsweise 10,50 € mtl., zwei Personen 13,65 €, drei Personen 16,80 € … und so halbwegs erfreulich weiter und so fort. Die Grenze der Brutto-Kaltmiete („alles außer Heizung“), jetzt und im Vergleich ab spätestens 01.01.21, sieht dann so aus:

Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) 
Bruttokaltmiete 
Personen in Bedarfsgemeinschaftab dem 01.09.2020ab dem 01.01.2021
spätestens
1 Person410,00 Euro420,50 Euro
2 Personen516,75 Euro530,40 Euro
3 Personen641,60 Euro658,40 Euro
4 Personen773,30 Euro793,25 Euro
5 Personen916,30 Euro939,40 Euro
6 Personen1.006,80 Euro1032,00 Euro
7 Personen1.090,70 Euro1118,00 Euro
8 Personen1.156,40 Euro1185,80 Euro
9 Personen1.192,50 Euro1224,00 Euro
jede weitere Person79,50 Euro81,60 Euro

Auch für Menschen, die mal „ungenehmigt“ umgezogen sind und deswegen nur eine gekürzte Miete erhalten, hat die Änderung der Mietobergrenzen Auswirkungen. Eine Prüfung aktueller, neuer Bescheide, die in das Jahr 2021 hinein reichen, wäre auf jeden Fall sinnvoll. Sofern Leistungen gekürzt werden, können ggf. höhere Zahlungen herbei geführt werden.

Falls ich Ihren aktuellen Bescheid prüfen soll – Prüfung kostenfrei – und wenn möglich beim JobCenter höhere Leistungen erlangen, senden Sie den frischen Bescheid per Mail an oder per Post an die Kanzlei Dams, Kaiser-Otto-Platz 7, 45276 Essen. In jedem Fall sollte die hier auf der Seite erhältliche unterschriebene Vollmacht beigefügt sein, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Nach dem harten Lockdown ist selbstverständlich eine Besprechung in einer der Beratungsstellen gerne möglich.

Ich wünsche Ihnen trotz aller Widrigkeiten eine frohe, besinnliche und vor allem gesunde Weihnachtszeit.

Ihr

Carsten Dams Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

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Im Jahr 2018 machte die Essener Tafel durch einen Aufnahmestopp für Ausländer bei der Tafel auf sich aufmerksam. Dadurch wurde auch eine Debatte ausgelöst, ob Hartz-4-Leistungen zum Leben ausreichen, die Zahl der Leistungsempfänger ist in der Stadt des Ruhrgebiets hoch.

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Wie hoch darf in Essen die Hartz-4-Miete ausfallen? Unser Ratgeber liefert die Antwort.

Für Diskussionsstoff sorgt auch immer wieder die angemessene Hartz-4-Miete in Essen. Diese wurde zuletzt mit Beginn des Jahres 2019 leicht angehoben. Bezahlbarer Wohnraum wird dennoch immer schwerer zu finden, was für viele Leistungsempfangenden zu einer echten Nervenprobe wird.

Doch wie hoch darf die angemessene Hartz-4-Miete in Essen eigentlich ausfallen? Wie wird die Mietobergrenze durch das Jobcenter überhaupt ermittelt? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

Wie hoch darf die Miete in Essen ausfallen?

Die jeweiligen Richtwerte für die angemessene Miete in Essen können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Wie wird die Mietobergrenze bestimmt?

Hier erfahren Sie, wie das Jobcenter die Mietobergrenzen für Hartz-4-Empfänger in den deutschen Städten festlegt.

Werden auch die Kosten für die Heizung übernommen?

Ja. Die Kosten der Unterkunft schließen aus die Heizkosten ein, sofern diese angemessen sind.

In welcher Höhe wird die Miete vom Jobcenter in Essen übernommen?

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Jobcenter Essen: Die Kaltmiete (Wohnung) wird durch den örtlichen Mietspiegel bestimmt.

Bei Hartz-4-Bezug gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Leistungen vom Jobcenter: Der Regelsatz soll die nötigsten monatlichen Kosten decken (Lebensmittel, Strom, Kleidung etc.), während die Übernahme der Kosten der Unterkunft dafür sorgt, dass die Betroffenen ein Dach über dem Kopf haben.

Allerdings gibt es Richtwerte, wie teuer eine Wohnung bei Hartz-4-Bezug sein darf. Für einen Singlehaushalt gelten als Hartz-4-Miete in Essen beispielsweise 360 Euro als angemessen. Je mehr Menschen im Haushalt wohnen, desto höher fällt die Mietobergrenze aus.

So wird einem 5-Personen-Haushalt beispielsweise eine maximale Bruttokaltmiete von 808,50 Euro gewährt. Leben ganze neun Personen in der Wohnung, gibt es vom Jobcenter höchstens 1164 Euro für die Kosten der Unterkunft.

Gut zu wissen: Bevor Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich eine schriftliche Umzugsgenehmigung vom Jobcenter ausstellen lassen. Andernfalls erhalten Sie keinerlei Umzugshilfen. Gerade beim Thema „Wohnung“ ist daher ein enger Austausch mit dem Sachbearbeiter von Vorteil.

Angemessene Miete für Hartz-4-Empfäner in Essen (Tabelle)

Nachfolgend haben wir Ihnen die jeweils gültige Hartz-4-Miete in Essen in einer Tabelle zusammengefasst. Es handelt sich dabei um die Obergrenze der Bruttokaltmiete je nach Anzahl der Personen, die gemeinsam in dem betreffenden Haushalt leben.

Im Haushalt lebende PersonenRichtwert Bruttokaltmiete in Euro
1360
2458,25
3564
4679,25
5808,50
6895,20
7989,30
81079,40
91164
je weitere Person77,60
Alle Angaben ohne Gewähr

Wie wird die Mietobergrenze für Hartz-4-Empfänger in Essen festgelegt?

Wie viel zahlt JobCenter für Wohnung in Essen
Die angemessene Hartz-4-Miete in Essen hängt auch von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.

Nachdem wir Ihnen nun die Richtwerte zur angemessenen Hartz-4-Miete in Essen präsentiert haben, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage diese überhaupt festgelegt werden. In § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind alle wesentlichen Bestimmungen zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung geregelt.

§ 22 Absatz 1 SGB II definiert, dass die Aufwendungen für die Wohnung nur anerkannt werden, sofern diese „angemessen“ sind. Diese Angemessenheit ist nicht näher definiert. Sie wird für jede Stadt bzw. Region individuell bestimmt und richtet sich dabei nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und dem örtlichen Mietspiegel.

Aufgepasst: Ziehen Sie von einem Bundesland in ein anderes, kann es zu großen Unterschieden bezüglich der Angemessenheitsgrenzen kommen. So ist der Richtwert in München beispielsweise deutlich höher als in Essen. Sie sollten sich also vorab genau informieren, wie hoch die Miete im jeweiligen Bundesland maximal ausfallen darf.

Bildnachweise: fotolia.com/ © anweber, fotolia.com/ © Henry Czauderna

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Angemessene Hartz-4-Miete in Essen: Wohnen im Ruhrgebiet

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