Was ist ein Kurzzeitkennzeichen? Show
Was ist eine eVB-Nummer? Wann benötige ich eine grüne Versicherungskarte? Was habe ich bei Bestellung zu tun? Welche Dokumente/ Unterlagen brauche ich für die Zulassung? Sie benötigen den Personalausweis oder Reisepass des Halters sowie die eine unterschriebene Vollmacht. Zusätzlich benötigen Sie seit dem 01.04.2015 eine aktuelle TÜV-Bescheinigung für das Fahrzeug. Abhängig von Ihrer zuständigen Zulassungsstelle müssen Sie uns entweder eine Kopie dieser Dokumente oder die Originaldokumente zur Verfügung stellen. Welche Form Ihre Zulassungsstelle akzeptiert, erfahren Sie nach Beauftragung durch Ihren Kundenberater. Falls Sie Ihren Reisepass nutzen möchten, muss eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) beigefügt werden. Sollten Sie einen ausländischen Reisepass nutzen, muss darin Ihre Anschrift in lateinischen Buchstaben eingetragen sein. Wann braucht man ein Überführungskennzeichen? Wo beantragt man es, welche Kosten fallen dafür an und welche Unterlagen sind nötig? Diese Regelungen gelten in Deutschland und im Ausland.
Wer im In- oder Ausland ein Fahrzeug kauft oder verkauft, benötigt beim Überführen ein Überführungskennzeichen, es sei denn, das Fahrzeug ist noch auf den bisherigen Halter zugelassen. Sollte dies der Fall sein, muss es vom Käufer unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – nach Verkauf umgemeldet werden. Aus Sicherheitsgründen ist es für den Verkäufer jedoch dringend zu empfehlen, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden. Vor allem bei einem Verkauf ins Ausland sollte es unbedingt abgemeldet sein. Ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen, braucht man ein Überführungskennzeichen. Das sind die Regeln im In- und Ausland. In Deutschland: Kurzzeitkennzeichen beantragenFür Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gibt es die Kurzzeitkennzeichen. Beantragen kann man sie bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie gelten maximal fünf Tage ab Zuteilung und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Das rote (Händler-)Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird dagegen von den Behörden u.a. an zuverlässige Händler und Werkstätten zur mehrmaligen betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen ausgegeben, nicht jedoch an Privatpersonen. Welche Unterlagen braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens sind in der Regel folgende Dokumente nötig:
Bitte klären Sie vorab bei der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Infos. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam. Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?Beim Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens entstehen folgende Kosten bzw. Gebühren:
Infos über weitere Möglichkeiten des Anmeldens eines Fahrzeugs nach dem Kauf Hier finden Sie weitere Infos rund ums Thema Zulassung Export/Überführung in Nachbarländer: Kurzzeitkennzeichen selten anerkanntWer ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführen will, muss beachten: Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kennzeichen. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen sowie der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. In einigen weiteren Nachbarländern werden das Kurzzeitkennzeichen und das rote Kennzeichen erfahrungsgemäß toleriert bzw. nicht beanstandet. Wichtig zu wissen: Es bestehen keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. Aus Frankreich und den Beneluxstaaten beispielsweise wurden dem ADAC in der Vergangenheit immer wieder Fälle gemeldet, in denen es bei Kontrollen zu erheblichen Problemen mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen gekommen ist. Es drohen neben der Einreiseverweigerung hohe Geldbußen und unter Umständen die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Auch in Ungarn, Rumänien und Bulgarien gab es bereits wiederholt Probleme mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen. Unzulässig ist es in jedem Fall, mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland zu überführen (siehe Import: Überführung vom Ausland nach Deutschland). Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen zur Überführung ins AuslandGenerell empfehlenswert für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland ist das Ausfuhrkennzeichen, auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt. Dieses Kennzeichen ist international anerkannt und kann von Vorteil sein, wenn der Zulassungsvorgang im Ausland länger dauert. Man erhält das Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle (teils auch als Straßenverkehrsamt bezeichnet). Es ist maximal zwölf Monate gültig. Welche Unterlagen braucht man für ein Ausfuhrkennzeichen?Diese Unterlagen werden meist benötigt, wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen:
Bitte informieren Sie sich vorab bei der vor Ort zuständigen Behörde, z.B. auf deren Internetseite, und vereinbaren Sie einen Termin. Gebrauchte Fahrzeuge müssen in der Regel zur Identifizierung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgefahren werden. Bei Neufahrzeugen, die direkt vom Händler zur Ausfuhr vorbereitet werden, wird darauf oftmals verzichtet. Was kostet ein Ausfuhr- oder Zollkennzeichen?Bei der Beantragung entstehen in etwa folgende Kosten bzw. Gebühren:
Infos zu Österreich: Kfz-Verkauf, Mitnahme und Zulassung Österreich: Kfz-Verkauf, Mitnahme und Zulassung PDF, 128 KB PDF ansehenInfos zum Export in die Schweiz: Vorübergehende Kfz-Mitnahme, Umzug und Kfz-Zulassung Schweiz - Export, Kfz-Mitnahme und Zulassung PDF, 178 KB PDF ansehenImport: Überführung aus dem Ausland nach DeutschlandZur Überführung eines Fahrzeugs vom Ausland nach Deutschland braucht man ein Ausfuhr-/Überführungs-/Zollkennzeichen des Kauflandes – wenn das Fahrzeug nicht ausnahmsweise mit regulärer Zulassung des Herkunftslandes überführt werden kann, weil z.B. der Verkäufer bereit ist, das Kfz angemeldet zu verkaufen. In jedem Fall muss aber darauf geachtet werden, dass für die Überführungsfahrt und für den jeweiligen Fahrer auch der erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht. In einigen Ländern ist der Erhalt eines solchen Ausfuhrkennzeichens und der dazugehörigen obligatorischen Versicherung mit erheblichem Aufwand und bürokratischen Hindernissen verbunden. Fragen Sie daher im Zweifel den Händler bzw. Verkäufer, ob er Ihnen bei der Beschaffung eines entsprechenden Kennzeichens und der dazugehörigen Kfz-Versicherung helfen kann. Eindeutig geregelt ist das Verfahren z. B. in Österreich, Infos zum Überstellungskennzeichen* finden Sie hier. Sollten Sie kein ausländisches Ausfuhrkennzeichen und/oder die Versicherung bekommen, bleibt nur der Transport auf dem Anhänger oder durch eine Spedition, weil dazu keine aktuelle Zulassung des Fahrzeugs notwendig ist. Verboten ist jedoch die Praxis, mit einem Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen aus Deutschland im Gepäck anzureisen, das Schild dann im Ausland an einem Kfz oder Anhänger anzubringen und so nach Deutschland zu fahren. Diese unzulässige Fernzulassung kann hohe Strafen und – beispielsweise in Italien – häufig auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs zur Folge haben. Mehr über den Eigenimport und Reimport von Neuwagen aus EU-Staaten finden Sie hier. Fahrzeugimport aus der SchweizDie Schweiz gehört der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA an, wie auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Für deutsche Autofahrer kann der Automarkt in der Schweiz durchaus attraktiv sein. Ob sich ein Autokauf dort lohnt, hängt ab von den Kosten für Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Überführung und Ausstellung von Nachweisen. Um ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland zu überführen, brauchen Sie das schweizerische Zollkennzeichen ("provisorische Immatrikulation"). Auch in der Schweiz wird das Zollkennzeichen erst nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung vor Ort ausgegeben. Ein Händler ist üblicherweise bei der Beschaffung der Zollkennzeichen behilflich. Seit 21.5.2021 werden auch die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise mit den entsprechenden Händlerschildern akzeptiert. Informationen zu den Kennzeichen in der Schweiz erhalten Sie direkt bei den Straßenverkehrsämtern der jeweiligen Kantone.* Mehr zum Fahrzeug-Import aus der Schweiz (EFTA-Staaten) Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten:
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