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Auf einen Blick
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Was darf man mit 16 trinken? Ist Alkohol mit 14 erlaubt? Wie lange darf man unter 18 ausgehen? Wir haben die Antworten für dich zusammengefasst.
Noch nicht volljährig? Dann gilt für dich das Jugendschutzgesetz (JuschG). Dort ist zum Beispiel geregelt, ab wann, wohin und für wie lange du abends ausgehen darfst (§5, 6, 7 und 8) – und auch, ab welchem Alter du welchen Alkohol kaufen und trinken darfst (§9).
Es kommt allerdings auch darauf an, um welche Getränke es geht. Denn für Wein, Bier und Sekt gelten andere Regelungen als für „andere alkoholische Getränke und Lebensmittel“. Damit sind hochprozentige alkoholische Getränke mit mehr als 15% Vol. Alkoholgehalt gemeint, also z.B. Whisky, Wodka, Korn oder andere Schnaps- und Branntwein-Sorten. Außerdem ist wichtig, mit wem du unterwegs bist. Denn unter Umständen dürfen dir deine Eltern Alkohol erlauben, wenn sie dich begleiten. Entscheidend sind also:
Unter 14 Jahren ... darfst du keinen Alkohol kaufen oder trinken, egal ob in einem Restaurant, bei einem Kiosk, im Supermarkt, drinnen oder draußen. 14 & 15 Jahre Mit 14 und 15 darfst du Bier, Wein oder Sekt trinken, wenn deine Eltern dabei sind und sie es dir ausdrücklich erlauben. Selbst alkoholische Getränke kaufen darfst du nicht. Ab 16 Jahren Mit 16 darfst du Bier, Sekt oder Wein kaufen und trinken. Schnaps mit 16 ist nicht erlaubt. Ebenfalls verboten sind „Alkopops“. Das sind süße Mixgetränke, die Spirituosen (zwischen 1,2% und 10% Vol.) enthalten und trinkfertig verkauft werden (§1 AlkopopStG). Ab 18 Jahren Ab deinem 18. Geburtstag bist du volljährig: Ab dann darfst du alle legal erhältlichen alkoholischen Getränke kaufen und konsumieren.
Egal, ob du Alkohol trinkst oder nicht – auch für das Ausgehen und Feiern in Clubs, Discos, Kneipen, Bars usw. gibt es Regelungen im Jugendschutzgesetz.
Welche alkoholische Getränke dürfen Jugendliche trinken und welche sind für sie verboten? Das Jugendschutzgesetz macht Vorgaben zum Thema Alkohol, an die sich auch Eltern halten sollten. Die Tabelle zeigt, was erlaubt ist und was nicht. Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für den Konsum. Andere alkoholische Getränke (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder anderer Vormund) in eine Gaststätte begleitet werden. Jugendschutz: In welchem Alter ist Alkohol erlaubt?
Das Gesetz regelt den Konsum von Alkohol und gibt vor, ab welchem Alter und wie lange sich Jugendliche in Discos, Spielhallen und Gaststätten aufhalten dürfen. Verstoßen Gewerbetreibende oder Veranstalter gegen das Jugendschutzgesetz, beispielsweise indem sie an Jugendliche unter 16 Jahren Alkohol ausschenken, drohen ihnen Bußgelder. Eine gesetzliche Regelung für den Konsum von Energydrinks gibt es derzeit nicht. Das heißt, sie dürfen in Deutschland auch an Kinder und Jugendliche verkauft werden. In manchen anderen Ländern verkaufen einige Discounter die Wachmacher nicht mehr an Personen unter 16 beziehungsweise unter 18 Jahren. Organisationen wie Foodwatch oder die Gesellschaft der Europäischen Kinderkardiologen sprechen sich auch in Deutschland für eine Altersbeschränkung für den Konsum von Energydrinks aus. |