Welche boote darf ich mit sbf see fahren

Die viel gepriesene Freiheit der Meere endet häufig schon auf dem Steg. Vor dem Chartertörn auf dem Wasser steht in vielen Ländern ein Führerschein für Boote. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. So gibt es ausgesprochene Wassersportländer wie Dänemark, Holland, England und Frankreich, in denen Charteryachten auch ohne Führerschein gechartert werden können.

Allerdings setzen alle Vercharterer voraus, dass genügend Erfahrung vorhanden ist, um eine Yacht sicher zu führen. Stützpunktmitarbeiter erkennen meist schon bei der Einweisung, ob ihr Kunde ein "Seemann" oder ein "Landei" ist. Es ist tatsächlich schon vorgekommen, dass eine Crew nur eine Yacht bekam, nachdem sie einen Skipper angeheuert hatte. Abhilfe kann hier eventuell der Segelschein Yacht, der vom Verband Deutscher Sportbootschulen angeboten und von vielen Charterunternehmen akzeptiert wird. 

Informationen zum Segelschein Yacht

Ganz neue Wege sind in Deutschland seit der Einführung der Charterbescheinigung möglich. In bestimmten Regionen besteht mittels einer Ausnahmeregel die Möglichkeit, Hausboote nach einer mehrstündigen Einweisung ganz ohne den sonst obligatorischen Sportbootführerschein chartern zu können. Detaillierte Infos folgen unter dem Punkt "Charterbescheinigung".

Das Revier für sie ist jedoch begrenzt, was aber keinen Einfluss auf die kräftige Nutzung dieser einmaligen scheinfreien Bootsferien in Deutschland hat. Wer die Müritz in ihrer ganzen Schönheit per Charterboot erleben will, benötigt allerdings weiterhin einen Führerschein und wird bei der Beschäftigung mit dem Thema erst einmal in eine verwirrende Ernüchterung erleben.

Das Angebot an Scheinen ist auf den ersten Blick riesig. Dabei gibt es nur zwei vom Staat vorgeschriebene Führerscheine und die sind in der Regel auch nur notwendig, wenn das Segel- oder Motorboot mit einer Maschine mit mehr als 15 PS Leistung ausgerüstet ist (Ausnahmen s.o.).

Keinen Führerschein benötigt man, wenn das Traumboot einen Motor mit geringerer Leistung hat.
Der staatliche Führerschein, der für das Befahren der Meere mit den stärker motorisierten Booten vorgeschrieben ist, heißt Sportbootführerschein See (SBF-See). Für Binnengewässer benötigt man den Sportbootführerschein Binnen. Beide Prüfungen dürfen ab dem 16. Lebensjahr abgelegt werden.

Als staatliche Scheine werden der Sportküstenführerschein (Bedingung: SBF-See und 300 Seemeilen Fahrpraxis), der Sportseeschifferschein (Bedingung: Sportküstenführerschein und 1000 Seemeilen Fahrpraxis) und als Krönung so etwas wie ein kleines Kapitänspatent, der Sporthochseeschifferschein (Bedingung: Sportseeschifferschein und weitere 1000 Seemeilen Fahrpraxis) angeboten. Alle staatlichen Scheine berechtigen zum Motorboot fahren und zum Segeln.

Anders ist es auf dem Bodensee. Dort gibt es die staatlich vorgeschrieben Scheine (Bodenseeschifferpatente), die entweder für Motorboote ab 6 PS Leistung (4,4 kW) oder Segelboote mit mehr als 12 Quadratmetern Segelfläche vorgeschrieben sind.

Der Staat mischt sich noch einmal in die Bootsfreizeit ein, wenn sich Eigner mit einer Signalpistole (Kaliber 4) für den Seenotfall ausrüsten wollen. Davor steht die Seenotsignalmittelprüfung. Allerdings macht Schleswig-Holstein hier eine Ausnahme, es reicht eine Einweisung durch den Vercharterer. Grundlage ist der Plan der EU, den Schein obsolet werden zu lassen.

Wer an Bord funken will, hat die Wahl zwischen den Prüfungen der je nach Seegebiet vorgeschriebenen Scheine "Betriebsfunkzeugnis Klasse 1" (UKW-Funk international), Betriebsfunkzeugnis Klasse II (UKW-Funk national) und "Allgemeines Betriebsfunkzeugnis" (UKW, Grenzwelle, Kurzwelle, Inmarsat und Telex).

Mit einem breit gefächerten Angebot an freiwilligen Segelführerscheinen wartet auch der Deutsche Segler Verband (DSV) auf. Wer beispielsweise an einer offiziellen Regatta teilnehmen will, benötigt diese Verbandsscheine. Es beginnt mit dem "Jüngstenschein", ein Segelführerschein für Kinder. Mindestalter ist das 7. Lebensjahr.

Der Sportbootführerschein See ist der amtliche Sportbootführerschein zum Führen von Sportbooten auf den Küstengewässern (Nord- & Ostsee, Mittelmeer,Ijsselmeer…). Er wird benötigt, wenn man ein mit mehr als 11,03 KW (15 PS) motorisiertes Sportboot auf Seeschifffahrtsstraßen führen will. Der Sportbootführerschein See ist nicht in der Länge eingeschränkt und international gültig.

Ist der Sportbootführerschein See der richtige Schein zum Segeln lernen?

Nein! Da der Sportbootführerschein See nur unter Motor ausgebildet wird ist er nicht zum Segeln lernen geeignet. Allerdings ist der Sportbootführerschein See die Grundvoraussetzung für alle weiteren Befähigungszeugnisse im Küstenbereich. Somit benötigt man den Sportbootführerschein See um den Sportküstenschifferschein – umgangssprachlich auch als Segelschein bezeichnet zu absolvieren.

Darf ich mit dem Sportbootführerschein See auch segeln?

Auf den Küstengewässern darf man mit dem Sportbootführerschein See segeln. Der Sportbootführerschein See wird verlangt, wenn auf dem Segelboot ein (Aussenbord)motor mit mehr als 15 PS vorhanden ist. Sollte man ein Boot chartern wollen, wird allerdings häufig der Sportküstenschifferschein verlangt.

Was muss ich für die Prüfung zum Sportbootführerschein See können?

Der Sportbootführerschein See besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Beide Prüfungen werden am gleichen Prüfungstag abgelegt. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragenkatalog mit 30 Fragen wovon mindestens 24 richtig zu beantworten sind und einer Navigationsaufgabe, die aus neun Teilaufgaben besteht. Von den neun Navigationsfragen müssen sieben richtig beantwortet bzw. zeichnerisch gelöst werden. Die praktische Prüfung setzt sich aus verschiedenen Manövern mit dem Motorboot, der Handhabung mit dem Kompass und der Knotenkunde zusammen.

Welche Unterlagen brauche ich zur Prüfungsanmeldung?

Um sich für die Prüfung zum Sportbootführerschein See anzumelden benötigen wir von Ihnen einen Antrag auf Zulassung, ein Passfoto, die Kopie des KFZ Führerscheines (ab 18 Jahren) und ein ärztliches Zeugnis bis spätestens 3 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin zurück. Sollte der Sportbootführerschein Binnen vorhanden sein reicht die Kopie des SBF Binnen (falls < als 1 Jahr), Passfoto, Kopie KFZ-Führerschein und der Antrag auf Zulassung.

Anträge zur Prüfungsanmeldung

  • Antrag auf Zulassung See (PDF)
  • Ärztliches Zeugnis (PDF)

Sportbootführerschein See

Welche boote darf ich mit sbf see fahren

Amtlicher Sportbootführerschein für Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) berechtigt das Führen von Sportbooten auf See.

Sportküstenschifferschein

Welche boote darf ich mit sbf see fahren

Kurz SKS - hierbei handelt es sich um einen amtlichen Befähigungsnachweis und gilt auf allen Küstengewässern aller Meere.

Sportseeschifferschein

Welche boote darf ich mit sbf see fahren

Amtlicher Sportseeschifferschein zum Führen von Segel- und Motoryachten in allen Küstengewässern bis 30 Seemeilen.

Sporthochseeschifferschein

Welche boote darf ich mit sbf see fahren

Amtlicher Sporthochseeschifferschein berechtigt zum Führen von Segel- und Motoryachten in der weltweiten Fahrt.

Danke fürs Ermöglichen, innerhalb von zwei Wochen von null Vorkenntnissen zum SRC zu gelangen. Ohne Euren Kursus hätte ich das nicht geschafft. VLG

Thomas Bausen aus Köln

Bei Seeschifffahrtsstraßen handelt es sich um die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres.

Außerdem gelten als Seeschifffahrtsstraßen auch folgende ­Gewässer: → Elbe im Hamburger Hafen → Elbe (Unterelbe) im mündungsnahen Teil → Weser im mündungsnahen Teil → Ems im mündungsnahen Teil (EmsSchO)

→ Nord-Ostsee-Kanal

Der SBF mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

Der international gültige und verpflichtende SBF mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen berechtigt zum Führen eines ­motorisierten Sportbootes mit mehr als 15 PS (11,03 KW) auf Seeschifffahrtsstraßen und im Küstenbereich.

Sportküstenschifferschein (SKS)

Der international gültige SKS wird als amtlich empfohlener Führerschein für das Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine auf Küstengewässern innerhalb der 12-sm-Zone anerkannt. Er ist zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten vorgeschrieben.Der SKS wird von Vercharterern und Versicherungen anerkannt.

Weitere amtlich empfohlene Führerscheine (SSS + SHS)

Der Sportseeschifferschein (SSS) und der Sporthochseeschifferschein (SHS) sind insbesonders für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten und Traditionsschiffen innerhalb der 30-sm-Zone und für weltweite Fahrt verpflichtend.

Internationale Anerkennung des Sportbootführerscheins

Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat“ (nach der UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand: 2015) wird in folgenden UNECE-Mitgliedsstaaten anerkannt: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Ukraine, Vereinigtes ­Königreich, Weißrussland. Auch weitere Staaten, die diese Resolution nicht unterzeichnet haben, erkennen den Sportbootführerschein meist an.

Anerkennung im Ausland erworbener Bootsführerscheine

Bootsführerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und ­können nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Dies gilt beispielsweise auch für einen in Kroatien erworbenen Sportbootführerschein. Es ist zu beachten, dass deutsche Versicherungen möglicherweise nur dann für Schadensforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines deutschen amtlichen Sportbootführerscheins ist.

Schiffsführer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und deren Boot auch im Ausland registriert ist, dürfen zu Urlaubs- und ­Erholungszwecken ein Jahr lang mit dem in ihrem Land vorgeschriebenen Bootsführerschein auf deutschen Gewässern fahren. Bleiben sie länger als ein Jahr im Bundesgebiet, muss der ­deutsche Sportbootführerschein erworben werden.

Übersicht Seeschifffahrtstraßen – Befähigungsnachweise:

GeltungsbereichFührerscheinpflicht für FahrzeugeVoraussetzungFührerschein
Seeschifffahrtsstraßen (3-sm-Zone und Fahr­wasser innerhalb der 12-sm-Zone)mit ­Motor > 15 PS (11,03 kW)

keine Längenbegrenzung

Mindestalter 16 Jahre

ärztliches Zeugnis

SBF**
Küstengewässer, alle Meere bis zu 12 sm von der

Festlandküste

mit Motor für gewerbsmäßige Nutzung in Küstengewässern

für das Chartern von Booten

Mindestalter 16 Jahre SBF** Nachweis gefahrene

300 sm in Küs­tengewässern

Sportküsten-schifferschein
(SKS)
Küstennahe See­gewässer,

alle Meere bis zu 30 sm von der Festlandküste einschließlich der Randmeere

mit Motor

für gewerbsmäßige ­Nut­zung in küstennahen Seegewässern

Mindestalter 16 Jahre SBF** Nachweis

gefahrene 1000 sm in küstennahen Seegewässern als Wachführer oder Vertreter

Sportsee­schifferschein
(SSS)
Alle Meere,
weltweite Fahrt
für ­gewerbsmäßige ­Nutzung weltweitMindestalter 18 Jahre SSS Nachweis

gefahrene 1000 sm im Seebereich ­küstennahen Seegewässern als Wachführer

Sporthochsee-schifferschein
(SHS)
**SBF mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

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