Wer einen Führerschein macht, muss Pflichtstunden absolvieren – in Theorie und Praxis. Wie viele Theoriestunden und Sonderfahrten neben den unerlässlichen Übungsstunden auf dich zukommen und warum man sie nicht einfach umgehen kann, erfährst du hier. Show
Den Führerschein in der Tasche? Mit uns bist du im Straßenverkehr immer gut abgesichert. >> Pflichtstunden sind gesetzlich vorgeschriebenOb Mofa, Auto oder Lkw: Wer den entsprechenden Führerschein machen will, muss eine bestimmte Anzahl von Pflichtstunden in Theorie und Praxis absolvieren. Das bestimmt nicht der Fahrlehrer, sondern die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO). Nur wer nachweisen kann, dass er die entsprechende Anzahl an Pflichtstunden hinter sich hat, wird zur praktischen Fahrprüfung zugelassen. Das bedeutet auch: Die Pflichtstunden zu umgehen, ist auf legalem Weg nicht möglich, denn die Fahrschule hat keinen Ermessensspielraum. Wer einen Fahrschüler zur Prüfung anmeldet und bei der Angabe der geleisteten Pflichtstunden schummelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Theorie-Pflichtstunden in den einzelnen FührerscheinklassenTheorie-Pflichtstunden in der Fahrschule dauern gemäß FahrschAusbO jeweils 90 Minuten. Wer absoluter Fahranfänger ist, muss 12 davon absolvieren – unabhängig von der gewünschten Führerscheinklasse. Hinzu kommen je nach Führerscheinklasse 2 bis 6 Stunden Zusatzstoff. Ist das erledigt, kann der Fahrschüler zur theoretischen Führerscheinprüfung antreten, sofern er sich sicher im Stoff fühlt. Wer schon einen Führerschein hat und ihn um eine Klasse erweitern will, muss in vielen Fällen noch einmal zusätzliche Theorie-Pflichtstunden absolvieren – je nach gewünschter Führerscheinklasse zwischen 4 und 18. Beispiel: Du hast den Führerschein Klasse B für Pkw und willst jetzt zusätzlich den Führerschein Klasse C für Lkw machen. Dafür sind 10 zusätzliche Theorie-Pflichtstunden in der Fahrschule vorgeschrieben. Sonderfahrten: Pflichtstunden am SteuerDie praktischen Pflichtstunden, die du vor der Führerscheinprüfung absolvieren musst, heißen Sonderfahrten. Sie dauern je 45 Minuten und gliedern sich in Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrten. Für den Führerschein Klasse B (Pkw) und die Zweirad-Klassen A, A1 und A2 sind jeweils 12 praktische Pflichtstunden vorgeschrieben:
Übungsfahrten bereiten auf die Pflichtstunden vor12 praktische Pflichtstunden sind vorgeschrieben, aber tatsächlich sitzen Fahrschüler in der Regel deutlich häufiger am Steuer, bevor ihre Fahrschule sie zur Prüfung anmeldet. Warum ist das so? Bis es an die Sonderfahrten geht, sind Übungsstunden unumgänglich. So nennen sich die ersten Fahrstunden, in denen du zuerst vorrangig das Schalten und Losfahren übst, bis du irgendwann flüssig fahren kannst. Auch sie dauern je 45 Minuten. Anders als bei den Sonderfahrten liegt es im Ermessen deines Fahrlehrers, wie viele Übungsfahrten du brauchst. Etwa 30 bis 40 Fahrstunden sind realistisch – inklusive Pflichtstunden. Heimlich auf dem Feldweg oder Parkplatz üben, um bei den Fahrstunden zu sparen? Keine gute Idee. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Die legale Alternative ist ein Verkehrsübungsplatz. Mehr dazu erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber. Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.
Datenschutz | Erklärung zu Cookies Um fortzufahren muss dein Browser Cookies unterstützen und JavaScript aktiviert sein. Bei Problemen wende Dich bitte an: Phone: 030 81097-601 Sollte grundsätzliches Interesse am Bezug von MOTOR-TALK Daten bestehen, wende Dich bitte an: Mail:
mobile.de GmbH Albert-Einstein-Ring 26 | 14532 Kleinmachnow | Germany Phone: 030 81097-601 Mail: Geschäftsführerin: Patricia Lobinger HRB‑Nr.: 18517 P, Amtsgericht Potsdam Sitz der Gesellschaft: Kleinmachnow Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE203779911 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese ist zu erreichen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Home > ratgeber > 2 Min Von der Anzahl der Fahrstunden bis hin zu den Kosten eines FührerscheinsDie meisten jungen Menschen können es kaum erwarten, sich selbst hinter das Lenkrad eines Pkw zu setzen. Dafür benötigen sie jedoch eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, was wiederum bedeutet, eine Fahrschule zu besuchen und Fahrunterricht nehmen zu müssen. Oft bestehen im Vorfeld zahlreiche Fragen – die häufigsten haben wir zusammengetragen und nachfolgend beantwortet. Wie viele Fahrstunden braucht man für einen Führerschein der Klasse B?Die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung setzt Fahrstunden voraus, die sich in Übungsstunden und Sonderfahrten unterteilen. Im Rahmen der Übungsstunden wird der Fahrschüler vorrangig mit dem Fahrzeug vertraut gemacht, um damit sicher am Verkehrsgeschehen teilnehmen zu können. Eine Stundenanzahl für die Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben, stattdessen liegt die Beurteilung ganz bei der Fahrschule. Anders verhält es sich mit den Sonderfahrten. Für den Führerschein der Klasse B werden vorausgesetzt:
Wie viele Theoriestunden braucht man für Klasse B?Die Zulassung zur theoretischen Fahrprüfung setzt die Teilnahme an 12 Doppelstunden Grundstoff sowie 2 Doppelstunden Zusatzstoff voraus. Wie lange dauert eine Fahrstunde?Eine Fahrstunde dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. In der Praxis ist es nicht ungewöhnlich, Fahrstunden als „Doppelstunden“ zu bündeln. So lässt sich oftmals der Lerneffekt verbessern und zugleich sind in Summe weniger Fahrtermine notwendig. Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig?Es geht das Gerücht um, ein Erste-Hilfe-Kurs sei nur eine begrenzte Zeit lang gültig und es deshalb von den Fahrerlaubnis-Behörden zu gelegentlichen Ablehnungen komme. Dies ist jedoch falsch. Die rechtliche Grundlage bildet §19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Er besagt, dass eine Fahrerlaubnis grundsätzlich nur erteilt werden kann, sofern ein geeigneter Erste-Hilfe-Kurs besucht wurde und darüber ein Nachweis existiert – eine zeitliche Einschränkung für die Gültigkeit ist im Gesetzestext nicht zu finden. Was kostet ein Führerschein im Durchschnitt?Im Wesentlichen hängen die Kosten des Führerscheins von drei Faktoren ab:
Im besten Fall ist es möglich, die Fahrerlaubnis der Klasse B zu Kosten von ca. 1.300 bis 1.900 Euro zu erlangen. Die tatsächlichen Kosten liegen bei den meisten Fahrschülern bei ca. 2000 Euro oder höher. Wann läuft der Führerschein ab?Der aktuelle EU-Führerschein verfügt ab Zeitpunkt der Ausstellung über eine Gültigkeit von 15 Jahren. Dies bedeutet jedoch nicht, nach eineinhalb Jahrzehnten erneut zur Führerscheinprüfung antreten zu müssen. Vielmehr muss lediglich das Dokument „Führerschein“ verlängert werden. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt – sofern sie nicht aus anderen Gründen (z.B. aufgrund von Verkehrsdelikten) erloschen ist – bestehen. Zum Autofahren gehört jedoch mehr als ein Führerschein. Wer sich ein Auto kauft, der wird auch eine Autoversicherung benötigen. Berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Tarif bei Verti! Eine Versicherung, die sich lohnt Das könnte Sie auch interessierenBleiben Sie immer auf dem Laufenden - mit unserem kostenlosen Newsletter! Jetzt einfach und schnell den Newsletter abonnieren: |