Ab wann alle zwei wochen zum frauenarzt

Damit alles rund läuft
Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte ca. 1 bis 2 Wochen nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest durchgeführt werden. Dabei werden erfasst: Ihre persönliche Krankengeschichte, die Familienanamnese und Ihre Sozialanamnese. Bestätigt werden kann die Schwangerschaft dann mit einer ersten Ultraschalluntersuchung, welche die Schwangerschaft in der Gebärmutter darstellt und die Integrität dokumentiert. Anschließend erfolgt das Anlegen des Mutterpasses, einschließlich Bestimmung der Blutgruppe, des Rhesusfaktors und des ersten Antikörpersuchtests. Zusätzlich erfolgt der Nachweis eines ausreichenden Schutzes gegen Röteln und eine Untersuchung auf Lues, welche nach wie vor Inhalt der Mutterschaftsrichtlinien ist. Ebenso wie die Untersuchung des Urins auf Chlamydien. Diese Bakterien kommen selten im Genitaltrakt der Frau vor und können in der Schwangerschaft zu Fehlgeburten oder später auch zu Frühgeburtlichkeit führen. Jede nachgewiesene Chlamydieninfektion muss deshalb behandelt werden. Die nachfolgenden Untersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, bei Beschwerden oder Risikoschwangerschaften entsprechend engmaschiger. Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird das Untersuchungsintervall auf alle 2 Wochen verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch ca. 10 bis 12 Untersuchungstermine.

Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Messung des Körpergewichts
  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Ggf. Bestimmung des Hämoglobin-Wertes („Eisenwert“)
  • Kontrolle der Größenzunahme der Gebärmutter
  • Feststellung der Lage des Kindes
  • Untersuchung des Muttermundes


Im Verlauf der Schwangerschaft sind nach den Mutterschaftsrichtlinien insgesamt 3 Ultraschalluntersuchungen der Schwangerschaft bzw. des Kindes vorgesehen: die erste zwischen 9. und 12. Schwangerschaftswoche (zum Nachweis der Vitalität der Schwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaft?, Kontrolle auf feststellbare Fehlbildungen), die zweite zwischen 19. und 22. Schwangerschaftswoche (Beurteilung des Mutterkuchens und der Fruchtwassermenge und Ausschluss von Fehlbildungen; also Nachweis, dass das Kind keine organischen Fehlbildungen hat, deshalb auch „Organultraschalluntersuchung“ genannt) und die dritte Ultraschalluntersuchung zwischen 29. und 32. Schwangerschaftswoche (Kontrolle des Kindsentwicklung, Größen- bzw. Gewichtszunahme, Lage des Kindes, Kontrolle der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens).

Zwischen 24. und 28. Schwangerschaftswoche erfolgt bei der Schwangeren ein erneuter Antikörpersuchtest. Hiermit wird untersucht, ob das Immunsystem der Schwangeren Abwehrstoffe gegen Blutbestandteile des Kindes bildet. Wenn bei einer rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt werden, erhalten diese dann eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin. Diese Injektion bewirkt, dass möglicherweise in den Blutkreislauf der Schwangeren gelangte Merkmale eines rhesuspositiven Kindes das Immunsystem der Schwangeren nicht aktivieren und somit Abwehrmaßnahmen des Immunsystems der Schwangeren gegen rhesuspositives Blut eines Kindes unterbleiben.

Ab der 24. Schwangerschaftswoche kann das kindliche Wohlbefinden mittels CTG (Cardiotokographie, „Wehenschreiber“) dokumentiert werden.

Nach der 32. Schwangerschaftswoche muss jede Schwangere durch einen Bluttest auf Hepatitis B untersucht werden. Ganz selten werden Schwangere positiv auf Hepatitis B getestet. In diesen Fällen muss das Neugeborene umgehend gegen Hepatitis B geimpft werden.

Nach der 38. Schwangerschaftswoche erfolgen die Untersuchungen wöchentlich. Sollte das Kind am errechneten Geburtstermin noch nicht geboren sein, erfolgen 2-tägige Kontrollen, ab siebtem Tag nach errechnetem Geburtstermin sogar tägliche Kontrollen. Sollte das Kind auch am 10. Tag nach dem errechnetem Geburtstermin noch nicht geboren sein, so erfolgt in aller Regel die stationäre Aufnahme in der Geburtsklinik zwecks Geburtseinleitung.

Jede Schwangere kann von Schwangerengymnastik, Yoga und Schwangeren-Schwimmen profitieren. Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterial diesbezüglich zur Verfügung. Auch bei der Auswahl der Entbindungsklinik und der nachsorgenden Hebamme, die Sie 6 bis 8 Wochen nach der Entbindung zuhause weiterbetreut, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Die oben genannten Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge nach den geltenden Mutterschaftsrichtlinien werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausnahmslos übernommen. Über diese notwendigen Untersuchungen hinaus bieten wir Ihnen selbstverständlich weitere Untersuchungen an, die sinnvoll und empfehlenswert sind und zudem von unseren Fachgesellschaften empfohlen werden.

Eine Auflistung und Erläuterung dieser Untersuchungen finden sie unter Erweiterte Schwangerenvorsorge.

Bitte nehmen Sie für weitere Beratung hier Kontakt mit uns auf.

Beachten Sie bitte: Jede Schwangerschaft verläuft unterschiedlich. Welche Untersuchungen in Ihrer Schwangerschaft notwendig sind, ist natürlich eine Entscheidung, die Sie letztendlich nur mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin gemeinsam treffen können und sollen. Demzufolge finden Sie in der Spalte Zusatzuntersuchungen solche Untersuchungen, die nur bei gegebenem Anlass, das heißt, beim Vorliegen von Risikofaktoren durchgeführt werden.

Auch die angegebenen Schwangerschaftsveränderungen müssen natürlich nicht in jeder Schwangerschaft gleich auftreten. Allgemein gilt: Sprechen Sie bei jeder Unsicherheit mit Ihrem betreuenden Arzt!

In der nachfolgenden Übersicht können Sie nachlesen, in welcher Schwangerschaftswoche (SSW) welche Untersuchungen und Tests notwendig sind.

Erstuntersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft, Erhebung der Eigen-, Familien-, Schwangerschafts-, Arbeits- und Sozialanamnese, Messung von Gewicht, Größe und Blutdruck, Blutuntersuchung, Urinuntersuchung, Hämoglobinbestimmung.

Vor der ersten Ultraschalluntersuchung händigt der Arzt Ihnen ein Merkblatt aus, das Sie über Untersuchungsinhalte, Vorteile, Grenzen sowie mögliche Folgen der Ultraschalluntersuchungen aufklärt. Ebenso haben Sie ein Recht auf Nichtwissen und können ohne Angabe von Gründen und ohne Folgen für Ihren Versicherungsschutz auf die Ultraschalluntersuchungen verzichten.

Vier Wochen nach der Erstuntersuchung erfolgt die erste Vorsorgeuntersuchung. Danach alle vier Wochen.

Erste Ultraschalluntersuchung

16. SSW: Besprechung der Testergebnisse, Blutdruckmessung, Urinkontrolle, Gewichtskontrolle, gegebenenfalls Rötelnantikörperbestimmung.

15. - 16. SSW: Amniozentese

Zweite Ultraschalluntersuchung: Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten. Der Basis-Ultraschalluntersuchung und der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung.

Äußere Untersuchung der Gebärmutter, Blutdruckmessung, Urinkontrolle, Gewichtskontrolle, Blutuntersuchung auf Blutarmut und Antikörper, Kontrolle der kindlichen Herztöne.

Schwangerschaftsdiabetestest

28. SSW: Äußere Untersuchung der Gebärmutter, Blutdruckmessung, Urinkontrolle, Gewichtskontrolle, Kontrolle der kindlichen Herztöne, für Rhesus-negative Frauen: Rhesus-Prophylaxe

Dritte Ultraschalluntersuchung

32. SSW: Äußere Untersuchung der Gebärmutter, Blutdruckmessung, Urinkontrolle, Gewichtskontrolle, Kontrolle der kindlichen Herztöne.

Äußere Untersuchung der Gebärmutter, Blutdruckmessung, Urinkontrolle, Gewichtskontrolle, Kontrolle der kindlichen Herztöne.

Äußere Untersuchung der Gebärmutter, Tastuntersuchung nach der Lage des Kindes, bei Steißlage Informationen über die Handlungsmöglichkeiten, Blutdruckmessung, Urinkontrolle, Gewichtskontrolle, Kontrolle der kindlichen Herztöne.

Äußere Untersuchung der Gebärmutter, Blutdruckmessung, Urinkontrolle, Gewichtskontrolle, Kontrolle der kindlichen Herztöne. 

Ab wann alle zwei wochen zum frauenarzt

Die Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft sollte so bald wie möglich nach Ausbleiben der Regelblutung stattfinden. Diese Untersuchung oder ein Schwangerschaftstest sind nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge.

Die Erstuntersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst bald stattfinden. Dabei werden erfasst

  • die Familiengeschichte (Anamnese)
  • die Eigenanamnese
  • die Schwangerschaftsanamnese
  • die Arbeits- und Sozialanamnese
  • die gynäkologische Untersuchung
  • Urinuntersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion
  • das Körpergewicht der Schwangeren
  • der Blutdruck
  • Urinwerte (Eiweißgehalt, Zucker und Sediment; ggf. Bakterien)
  • Hämoglobingehalt des Blutes
  • evtl. Anzahl der Erythrozyten (je nach Hämoglobingehalt)
  • Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, Antikörpersuchtest (ggf. Bestimmung der Spezifität und des Titers), LSR-Test und auf Wunsch HIV-Test

Die folgenden Untersuchungen finden bis zur 32. SSW alle 4 Wochen statt. Danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch 10 bis 12 Termine. Es werden dabei jeweils folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Gewichtsmessung
  • Blutdruckmessung
  • Untersuchung des Urins auf Eiweiß- und Zuckergehalt, Sediment und ggf. Bakterien
  • Bestimmung des Hämoglobingehaltes, Bestimmung der Erythrozyten, wenn der Hämoglobingehalt < 11,2 g/ml ist.
  • Feststellung des Höhenstandes des Gebärmutterfundus
  • Kontrolle der Herztöne des Kindes
  • Feststellung der Lage des Kindes
  • Ultraschallscreening-Untersuchungen während der Schwangerschaft

Im Verlauf der Schwangerschaft werden drei Ultraschalluntersuchungen (Ultraschall-Screening) angeboten:

Schwangerschaftswoche 8 + 0 bis 11 + 6 SSW (1.Screening), 18 + 0 bis 21 + 6 SSW (2.Screening) ,28 + 0 bis 31 + 6 SSW (3.Screening)

Dieses optionale Ultraschall-Screening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel, der genauen Bestimmung des Kindsalters, der Kontrolle der Kindsentwicklung, der Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften. Auch die Lage der Plazenta (Mutterkuchen) wird beurteilt.

Aufklärung für die „informierte Entscheidung" der Schwangeren

Im Vorfeld des 1. Ultraschallscreenings wird die Schwangere über Ziele, Inhalte und Grenzen sowie mögliche Folgen des Untersuchungsverfahrens aufgeklärt - in Form einer schriftlichen Patienteninformation und eines ärztlichen Gesprächs. Es ist vorgesehen, dass die Schwangere ein „Recht auf Nichtwissen" hat, auch auf ein Nichtwissen im Hinblick auf einzelne Befunde aus den Ultraschall-Untersuchungen. Bei der Ultraschalluntersuchung könnten sich manchmal Auffälligkeiten zeigen, die eine genauere Abklärung bedürfen und entsprechende Folgeuntersuchungen oder schwierige Entscheidungen notwendig machen. Es ist deshalb wichtig, dass Schwangere vorab über die Vor- und Nachteile des Screenings aufgeklärt werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, auf der Grundlage dieser Informationen eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können, ob und welche Ultraschall-Untersuchungen sie wahrnehmen möchten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierfür eine Patienteninformation entwickelt, die vor dem 1. Ultraschallscreening über Vorteile, aber auch über unerwünschte Wirkungen und Risiken umfassend informiert. Es wird schwangeren Frauen im Vorfeld der Untersuchung verpflichtend ausgehändigt: http://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/. Darüber hinaus ist ein Gespräch mit dem Arzt vorgesehen. Auf dieser Basis kann die Schwangere sich entscheiden, ob und welche Ultraschall-Untersuchungen sie wahrnehmen möchte.

Im ersten und dritten Schwangerschaftsdrittel kann die Schwangere eine Basis-Ultraschalluntersuchung in Anspruch nehmen. Im zweiten Schwangerschaftsdrittel steht neben der „Basis-Ultraschalluntersuchung" seit dem 1.7.2013 auch eine „erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung" zur Auswahl:

2. Basis-Ultraschalluntersuchung

Bei dieser Untersuchung werden die Größe von Kopf, Bauch und die Länge des Oberschenkelknochens des Kindes gemessen. Auch die Lage der Plazenta (Mutterkuchen) wird beurteilt.

Erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung

zusätzlich zu den Leistungen des 2. Basisultraschalls wird nach Auffälligkeiten der Hirnflüssigkeitsräume, einer Auffälligkeit der Kopfform und der Darstellbarkeit des Kleinhirns gesucht. Weiterhin überprüft man auf Unregelmäßigkeit der dorsalen Hautkontur, eine auffällige Herz/Thorax-Relation, die linksseitige Herzposition, einen unregelmäßigen Herzschlag des Kindes und die Darstellbarkeit des 4-Kammerblickes des Herzens. Im Bauchraum sucht man nach der Darstellbarkeit des Magens im linken Oberbauch, der Harnblase und überprüft die vordere Bauchwand auf eine Konturunterbrechung.

Ausführliche Beschreibungen zu diesen Untersuchungsverfahren sind auch in der Patienteninformation des GBA nachzulesen: http://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/

Der „erweiterte Basis-Ultraschall" wird in der Regel wie auch die „2. Basis-Ultraschalluntersuchung" vom behandelnden Frauenarzt durchgeführt, wenn er eine entsprechende Wissensprüfung absolviert hat. Ist dies nicht der Fall, wird der behandelnde Frauenarzt an einen entsprechend qualifizierten Kollegen überweisen. Die "erweiterte Ultraschall-Untersuchung" wird seit Januar 2014 von allen Krankenkassen direkt über die kassenärztlichen Vereinigungen bezahlt.

Ergeben sich aus dem Screening auffällige Befunde und der behandelnde Arzt entscheidet, dass weitere Ultraschall-Untersuchungen notwendig sind, werden auch diese medizinisch notwendigen Untersuchungen von den Krankenkassen erstattet.

Suchtest auf Antikörper gegen rhesuspositive Zellen

In der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche wird ein erneuter Antikörpersuchtest durchgeführt. Werden bei rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt, erhalten diese eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin, um das Kind sicher vor einem Immunangriff durch das mütterliche Blut zu schützen. (Dokumentation im Mutterpass).

Screening auf Schwangerschaftsdiabetes

Zwischen der 25. und der 28. SSW können alle Schwangeren, die nicht bereits einen diagnostizierten, manifesten Diabetes haben, einen Blutzucker-gestützten Suchtest zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes, kurz GDM) bekommen. Schwangerschaftsdiabetes ist eine der häufigsten Schwangerschaftskomplikationen in Deutschland.

Bei dem Suchtest wird zunächst eine Glukoselösung (mit 50g Glukose) getrunken. Die Schwangere muss bei dem Verfahren nicht nüchtern sein. Eine Stunde nach Einnahme wird der Blutzuckerwert bestimmt. Bei auffälligen Blutzuckerwerten (ab 135 mg/dl und bis 200 mg/dl) wird dann zur weiteren Abklärung zeitnah ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) veranlasst. Für diesen Test darf zuvor mindestens acht Stunden keine Nahrung aufgenommen werden. Merkblatt für Patientinnen „Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten?": http://www.g-ba.de/downloads/83-691-284/2012-03-03_Merkblatt%20Schwangerschaftsdiabetes.pdf

In den Mutterschaftsrichtlinien sind auch Untersuchungen und Beratungen von Wöchnerinnen miteingeschlossen. Ebenso die Verordnung von Medikamenten, Verbands- und Heilmitteln, die Ausstellung von Bescheinigungen sowie des Mutterpasses.

Bestimmung der Kindslage